Es ist Zeit für einen neuen Look!
Willkommen zu Ihrem neuen HEXONET Newsletter. Hier finden Sie auch weiterhin alle Neuigkeiten und Details, die Sie in unserem bisherigen Newsletter lesen konnten. Zusätzlich gibt es neue Informationsrubriken und ein leicht bedienbares Layout für Sie. Wir hoffen sehr, dass Ihnen unser neuer Newsletter gefällt!
Vancouver HEXONET Cruise
Sollten Sie uns schon länger online verfolgen, wissen Sie, dass wir einen arbeitsreichen Sommer hinter uns haben und genauso arbeitsreich war es auch wieder letzte Woche für uns!
Ein spezieller Dank gilt deshalb allen Teilnehmern und Sponsoren, die unsere HEXONET Schiffsfahrt letzte Woche so erfolgreich gemacht haben. Sehen Sie sich hierzu unbedingt alle Highlights und Diskussionen auf unserem
Blog an.
|
|
|
Neue Web Apps
HEXONET bietet ab sofort zwölf neue Web Apps an. Egal ob Sie als Blogger aktiv sind, einen Online Shop eröffnen möchten, oder eine persönliche E-Mail Adresse einrichten wollen, es war noch nie so einfach eine Internetpräsenz aufzubauen und Ihre Website individuell einzurichten. Sie können direkt von Ihrem HEXONET Control Panel aus einen Domain-Namen mit einer unserer 25 unterstützenden Wep Apps verbinden! Als API Kunde finden Sie alle wichtigen API Kommandos in unserem wiki.
|
|
|
|
22Slides
22Slides hilft Ihnen dabei, personalisierte Portfolie-Websites einfach online zu erstellen, auch wenn Sie wenig bis gar keine Erfahrung im Web-Design haben.
|
|
|
Big Cartel
Einfache Online-Shops für Künstler und Macher. Mit Big Cartel ist es einfach, einen einzigartigen Online-Shop aufzubauen, Ihre Arbeit zu verkaufen und ein kreatives Geschäft zu führen.
|
|
|
Bookmark
Bookmark ist ein AI-basierter Website-Ersteller. Es ist einfach und schnell- Erstellen Sie eine Website innerhalb von Minuten, Programmierkenntnisse oder Designfähigkeiten sind hierzu nicht notwendig. Ein kostenloses SSL Zertifikat ist ebenfalls enthalten.
|
|
|
Carbonmade
Carbonmade hilft Ihnen Ihre Portfolio-Website online zu erstellen und zu verwalten. Präsentieren Sie Ihr bestes Design oder Illustrationen und Fotografien, sowie andere kreative Arbeiten.
|
|
|
Greatmail
Sichern Sie sich alle Features, die sie brauchen, zu einem günstigen Preis, bei Greatmail. Dank seiner Verlässlichkeit, Sicherheit und Privatsphäre ist Greatmail die passende Wahl für Unternehmen oder auch Einzelpersonen.
|
|
|
Netlify
Eine „all-in-one“ Plattform, die alles bietet, was Sie zur Entwicklung, Pflege und zum Managen von Web-Projekten benötigen. Nutzen Sie ihre eigene Domain kostenlos.
|
|
|
Rackspace
Gehostete E-Mail Lösungen, die jeglichen Geschäftsanforderungen gerecht werden. Rackspace erleichtert die Verbindung, die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen Teams mit Hilfe einer breiten Auswahl an führenden E-Mail Lösungen.
|
|
|
Rebrandly
Ihre Marke auf Ihren Links. Rebrandly bietet die einfachste Möglichkeit zum Erstellen und Teilen von kurzen Links mit Ihrer eigenen Domain - kostenlos.
|
|
|
Site.pro
Site.pro ist der Website-Builder, der den einfachsten Weg zur Erstellung einer Website ermöglicht. Importieren Sie Ihre Website zu der Seite .pro Builder.
|
|
|
TypePad
Mit Typepad teilen Sie Ihre Leidenschaften mit der Welt. Es ist vollständig anpassbar und bietet viele schöne Themen und unschlagbare Kundenbetreuung.
|
|
|
Unbounce
Mit Unbounce können Sie bessere Werbeerlebnisse erzielen und die Conversions mit benutzerdefinierten Zielseiten, Targeting-Popups und Sticky-Bars steigern.
|
|
|
WP Engine
WP Engine bietet schnelles, sicheres und zuverlässiges Hosting für WordPress-Blogs. Erhalten Sie eine Reihe von Agility-, Performance-, Intelligence- und Integrationslösungen für Ihre Webseite.
|
|
Entdecken Sie unsere vollständigen Web Apps Listings und machen Sie aus Ihrer Vorstellung Realität!
|
|
|
Neue Aftermarket Features
Das Control Panel von HEXONET hat bereits einen integrierten Aftermarket- Service. Wir haben einiges an dieser Funktion verbessert, dadurch ist es für Kunden einfacher, ihre Domains zum Verkauf bei führenden Aftermarket- Anbietern, wie SEDO und AfterNIC, zu listen.
Neue Features:
Kunden können alle Maßnahmen, die mit Domain-Namen, Aftermarket- Käufen und Verkäufen verbunden sind, über eine Oberfläche verwalten.
Die Aftermarket-Komponente wurde direkt mit den Branchenführern Sedo und Afternic entwickelt und bietet Ihnen Zugang zu den größten Aftermarket-Verkaufsplattformen.
Benutzer können eine höhere Absicherung gegenüber potentieller Käufer gewinnen, und Zeit sparen, indem sie Domains zum Kauf bei Sedo und Afternic gleichzeitig anbieten.
SedoMLS und/oder Afternic Fast-Transfer ermöglicht einen schnellen Transfer für gelistete Domains. Dies erhöht die Absicherung der Domains und löst den Transfer-Prozess für Aftermarket Verkäufe virtuell aus (was normalerweise bis zu einer Woche oder länger dauern kann). Das bedeutet, dass Gelder schneller empfangen werden können und der Käufer die Kontrolle über die Domain fast sofort erlangt.
Bulk-Unterstützung: Der Benutzer kann Domains per .csv Datei direkt hochladen und somit mehrere Domains gleichzeitig listen.
Besuchen Sie unseren Blog um mehr über die Key-Updates zu erfahren.
|
|
|
HEXONET's Domain Backorder Service expandiert weiter
Seit dem 1. Mai 2016 hat sich HEXONET erfolgreich einige neue wertvolle auslaufende gTLD Domains, einschließlich hochwertiger Premium Domain-Namen, gesichert.
Es gibt aktuell mehr als 24 Millionen neue gTLD Domain-Namen, die noch auf dem Markt registriert sind, viele davon laufen aus. Die perfekte Gelegenheit also, sich vorher bereits registrierte Domain-Namen zu sichern. Wir freuen uns daher, Ihnen mitteilen zu können, dass wir gerade mehrere neue gTLD-Optionen von dem Registry-Betreiber MMX sowie .NYC und .BLOG hinzugefügt haben!
HEXONET's leistungsfähiger Domain- Backordering Service überwacht auslaufende Domains im Auftrag unserer Wiederverkäufer. In weniger als einer Sekunde, nachdem ein Domain-Name verfügbar wird, schafft es HEXONET die Domain für einen Wiederverkäufer zu sichern und zu registrieren. Im Vergleich zu anderen Backorder-Systemen auf dem Markt, hinsichtlich der Faktoren Schnelligket, Verlässligkeit und Erfolgsrate, ist HEXONET unter den führenden Unternehmen.
TLDs:
|
|
|
.ABOGADO
.BEER
.BLOG
.CASA
.COOKING
.COUNTRY
.FASHION
.FISHING
.FIT
.GARDEN
.HORSE
|
|
.LONDON
.MIAMI
.NYC
.RODEO
.SURF
.VIP
.VODKA
.WORK
.WEDDING
.YOGA
|
|
Neue SDKs
Unser Team hat hart daran gearbeitet das SDK Portfolio zu erweitern. Neben unsere regulären SDKs, wie Perl, Python, PHP und NodeJS (Javascript), bieten wir nun auch SDKs für Java und Go an.
Alle SDKs werden entwickelt und veröffentlicht in GitHub und sind in den jeweiligen Hauptpaketen registriert (z.B., PyPi, CPAN, npmjs, packagist und OSSRH). Wir bieten auch Demo Apps mit entsprechenden Beispielen an. Sie finden diese
heir oder Sie erfahren mehr auf unserem Blog.
|
|
|
New TLDs
.PAGE
.PAGE, die von Google Registry auf den Markt gebracht wurde, ist eine neue Domain, die Ihnen eine einfache und sicherere Online-Präsenz ermöglicht. Egal ob Sie eine neue Business Website veröffentlichen wollen, ob Sie als Verleger neue Werke online teilen möchten, als Autor Ihre Geschichte erzählen wollen, oder ob Sie als Student Ihre Recherchen zur Verfügung stellen möchten, .PAGE ist das perfekte Zuhause für Ihr nächstes Kapitel. .PAGE verbessert die Websicherheit, da SSL-Zertifikate für jeden live .PAGE- Namen erforderlich sind.
Launch Schedule:
Sunrise*: 27. August - 2. Oktober 2018 (*Start-date Sunrise: Alle Domain-Namen werden nach dem Grundsatz ''First-Come-First-Serve'' registriert)
EAP (Early Access Phase): 2.-9. Oktober 2018
General Availability: 9.Oktober 2018
Sie können die vollständigen Preise in Ihrem Account einsehen.
Sehen Sie sich außerdem die neusten TLD Launches in Hexonets Kalender an (here).
|
|
|
Andere TLDs
.קום (.xn--9dbq2a / .COM in Hebrew)
|
|
|
.DK - Alternativer Weg zur Registrierung - Nutzungsrechte und ID Check
Die Registrierung von .DK (Dänemark) Domains hat in der Vergangenheit die Zustimmung der Nutzungsrechte der Registry und einen Identifikations-Check erfordert. Die Registry selbst hat dazu den Registranten kontaktiert und hat den Prozess nach der Registrierung mit dem Registrar bzw. Reseller abgearbeitet. Ab dem 30. August 2018 wird die .DK Registry einen alternativen Weg dieses Prozesses über den Registrar anbieten. Damit gibt es dann 2 Möglichkeiten eine .DK Registrierung abzuschließen.
Methode 1 - Exklusiv über den Registrar:
Neues X-Flag: X-DK-AGREEMENT-ACCEPTEDDATE als Erweiterung zum 'domain:create' Kommando
Passen Sie den Prozess entsprechend DK Hostmaster an. Eine Beschreibung finden Sie unten.
Methode 2 - Traditioneller (bisheriger) Prozess über DK Hostmaster:
Sie brauchen nichts an Ihrer bisherigen Implementierung zu ändern
.DK Registry wird weiterhin den Registranten kontaktieren, um die Registrierung abzuschließen
DK Hostmaster Anleitung für Methode 1 oder Methode 2
Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an unser Support Team unter:[email protected]
|
|
|
Preiserhöhung für einige Afilias TLDs
1. September 2018
Bitte beachten Sie, dass Afilias die Preise für .ARCHI, .BET, .BIO, .BLACK, .BLUE, .INFO, .KIM, .MOBI, .PET, .PINK, .POKER, .PRO, .PROMO, .RED, .SHIKSHA, .SKI, .xn--6frz82g (Mobile) Domains zum 1. September 2018 erhöht. Diese Preiserhöhung betrifft zum genannten Datum bestehende Domains und Neuregistrierungen, Erneuerungen und Transfers.
Die nachfolgenden .INFO Preisänderungen erfolgen ab dem 1. September 2018 in unserem System
Reseller: Erhöhung von 15.48* (netto: 13.01) auf 16.66* (netto: 14.00) USD/Domain/Jahr
Premium: Erhöhung von 14.17* (netto: 11.91) auf 15.35* (netto: 12.90) USD/Domain/Jahr
Platinum: Erhöhung von 12.98* (netto: 10.91) auf 14.16* (netto: 11.90) USD/Domain/Jahr
Die nachfolgenden .BET, .BLUE, .KIM, .PET, .PINK, .PROMO, .RED, SHIKSHA and .xn--6frz82g (Mobile) Preisänderungen erfolgen ab dem 1. September 2018 in unserem System:
Reseller: Erhöhung von 19.64* (netto: 16.50) auf 20.83* (netto: 17.50) USD/Domain/Jahr
Premium: Erhöhung von 17.26* (netto: 14.50) to 18.45* (netto: 15.50) USD/Domain/Jahr
Platinum: Erhöhung von 15.35* (netto: 12.90) to 16.54* (netto: 13.90) USD/Domain/Jahr
Die nachfolgenden .PRO Preisänderungen erfolgen ab dem 1. September 2018 in unserem System:
Reseller: Erhöhung von 17.43* (netto: 14.65) auf 18.62* (netto: 15.65) USD/Domain/Jahr
Premium: Erhöhung von 16.01* (netto: 13.45) auf 17.20* (netto: 14.45) USD/Domain/Jahr
Platinum: Erhöhung von 14.93* (netto: 12.55) auf 16.12* (netto: 13.55) USD/Domain/Jahr
Die nachfolgenden .MOBI Preisänderungen erfolgen ab dem 1. September 2018 in unserem System:
Reseller: Erhöhung von 19.64* (netto: 16.50) auf 20.83* (netto: 17.50) USD/Domain/Jahr
Premium: Erhöhung von 18.45* (netto: 15.50) auf 19.64* (netto: 16.50) USD/Domain/Jahr
Platinum: Erhöhung von 16.54* (netto: 13.90) auf 17.73* (netto: 14.90) USD/Domain/Jahr
Die nachfolgenden .SKI Preisänderungen erfolgen ab dem 1. September 2018 in unserem System:
Reseller: Erhöhung von 50.58* (netto: 42.50) auf 57.72* (netto: 48.50) USD/Domain/Jahr
Premium: Erhöhung von 45.22* (netto: 38.00) auf 50.58* (netto: 42.50) USD/Domain/Jahr
Platinum: Erhöhung von 39.15* (netto: 32.90) auf 45.82* (netto: 38.50) USD/Domain/Jahr
Die nachfolgenden .BLACK und .POKER Preisänderungen erfolgen ab dem 1. September 2018 in unserem System:
Reseller: Erhöhung von 58.31* (netto: 49.00) auf 67.24* (netto: 56.50) USD/Domain/Jahr
Premium: Erhöhung von 50.58* (netto: 42.50) auf 58.91* (netto: 49.50) USD/Domain/Jahr
Platinum: Erhöhung von 45.10* (netto: 37.90) auf 52.36* (netto: 44.00) USD/Domain/Jahr
Die nachfolgenden .ARCHI und .BIO Preisänderungen erfolgen ab dem 1. September 2018 in unserem System:
Reseller: Erhöhung von 76.16* (netto: 64.00) auf 86.28* (netto: 72.50) USD/Domain/Jahr
Premium: Erhöhung von 69.02* (netto: 58.00) auf 75.57* (netto: 63.50) USD/Domain/Jahr
Platinum: Erhöhung von 59.38* (netto: 49.90) auf 67.71* (netto: 56.90) USD/Domain/Jahr
|
|
|
Preiserhöhung .MAKEUP
6. September 2018
Bitte beachten Sie, dass es eine erhebliche Preiserhöhung für .MAKEUP Domains zum 6. September 2018 geben wird. Diese Preiserhöhung gilt nur für Neuregistrierungen zum o.g. Datum. Alle Domains, die vor dem 6. September registriert werden, behalten den Preis zum Zeitpunkt der Registrierung.
Die nachfolgenden .MAKEUP Preisänderungen erfolgen ab dem 6. September 2018 in unserem System:
Reseller: Erhöhung von 6,545.00* (netto: 5,500.00) auf 10234.00* (netto: 8,600.00) USD/Domain/Jahr
Premium: Erhöhung von 6,485.55.29* (netto: 5450.00) auf 10,174.50* (netto: 8,550.00) USD/Domain/Jahr
Platinum: Erhöhung von 6,366.50* (netto: 5350.00) auf 10,055.50* (netto: 8,450.00) USD/Domain/Jahr
|
|
|
.TRAVEL: Wichtige Updates
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Neuerungen zu .TRAVEL Domains:
Da der .Travel Inhaberwechsel (Trades) keine Verlängerung der Domain mehr erzeugt, berechnen wir keine Verlängerungsgebühr.
TRAVEL UIN (
Unique Identification Number) Wegfall:
Zum 1. August 2018 wird das Flag X-TRAVEL-UIN, welches für Transferanfragen und Neuregistrierungen für .TRAVEL Domains genutzt wird, nicht mehr verlangt.
Für Neuregistrierungen wird ein neues Flag, X-TRAVEL-INDUSTRY, am 1. August 2018 eingeführt. Bei der Neuregistrierung einer .TRAVEL Domain, müssen Registrare folgenden Bedingungen zustimmen:
.TRAVEL Domain-Registrierungen sind für Privatpersonen und Unternehmen bestimmt, die allgemeine Reiseaktivitäten durchführen. Mit dem Abschluss dieser Registrierung bestätigen Sie, dass sie reisebezogene Aktivitäten planen oder bereits an solchen teilnehmen.
Dieses neue Flag wird nicht bei Verlängerungen, Transfers und Trades benötigt.
API Nutzer werden gebeten der neuen X-TRAVEL-INDUSTRY Vereinbarung zuzustimmen, da das X-TRAVEL-UIN Flag im September 2018 vollständig wegfällt. Ab diesem Zeitpunkt wird das X-TRAVEL-UIN Flag bei allen Neuregistrierungen benötigt. Bis dahin können beide Flags genutzt werden. Bitte nutzen Sie unser Wiki, um nähere Informationen zu erhalten.
|
|
|
Preiserhöhung .BIZ
12. November 2018
Bitte beachten Sie, dass Neustar die Preise für .BIZ Domains ab dem 12. November 2018 erhöht. Diese Preiserhöhung betrifft bestehende Domains und Neuregistrierungen, Erneuerungen und Transfers.
Die nachfolgenden .BIZ Preisänderungen erfolgen ab dem 12. November 2018 in unserem System:
Reseller Price Class: Increasing from 16.05* (netto:: 13.49) to 17.29* (netto:: 14.53) USD/Domain/Year
Premium Price Class: Increasing from 14.86* (netto:: 12.49) to 16.10* (netto:: 13.53) USD/Domain/Year
Platinum Price Class: Increasing from 13.55* (netto:: 11.39) to 14.79* (netto:: 12.43) USD/Domain/Year
|
|
|
Preiserhöhung .COLOGNE /.KOELN
1. Januar 2019
Bitte beachten Sie, dass es eine Preiserhöhung für .COLOGNE / .KOELN Domains zum 1. Januar 2019 gibt. Diese Preiserhöhung betrifft bestehende Domains und Neuregistrierungen, sowie Erneuerungen und Transfers.
Die nachfolgenden .COLOGNE/ .KOELN Presiänderungen erfolgen ab dem 1. Januar 2019 in unserem System:
Reseller: Erhöhung von 11.31* (netto: 9.50) auf 14.28* (netto: 12.00) EUR/Domain/Jahr
Premium: Erhöhung von 9.46* (netto: 7.95) auf 12.44* (netto: 10.45) EUR/Domain/Jahr
Platinum: Erhöhung von 8.69* (netto: 7.30) auf 11.66* (netto: 9.80) EUR/Domain/Jahr
|
|
|
Preiserhöhung .WIEN
1. Januar 2019
Bitte beachten Sie, dass es eine Preiserhöhung für .WIEN Domains zum 1. Januar 2019 geben wird. Diese Preiserhöhung betrifft bestehende Domains und Neuregistrierungen, sowie Erneuerungen und Transfers.
Die nachfolgenden . WIEN Preisänderungen erfolgen ab dem 1. Januar 2019 in unserem System:
Reseller: Erhöhung von 35.11* (netto: 29.50) auf 41.06* (netto: 34.50) EUR/Domain/Jahr
Premium: Erhöhung von 30.35* (netto: 25.50) auf 36.30* (netto: 30.50) EUR/Domain/Jahr
Platinum: Erhöhung von 26.78* (netto: 22.50) auf 32.73* (netto: 27.50) EUR/Domain/Jahr
Restore: Erhöhung von 95.20* (netto: 80.00) auf 107.10* (netto: 90.00) EUR/Domain/Jahr
Premium Domains
Am 1. September 2018 wird Neustar seine Preisstruktur für .CO Domains aktualisieren. Die jetzigen 5 Tiers werden durch 12 neue unterschiedliche Tiers ersetzt. Bestehende Premium Domains behalten ihren jetzigen Preis (mit Standard Erneuerung) bis sie auslaufen oder gelöscht werden. Bitte beachten Sie, dass es keine Third Level Domains mehr zur Registrierung im Tiered Preismodell geben wird. Sie können die vollständigen Preisdetails in Ihrem Account am 1. September 2018 nachsehen.
|
|
|
Gastbeitrag des Rechtanwalts Hagen Hild
Abgespeckte Whois-Datenbank: Domain-Daten wie die des Tech-C und Admin-C dürfen nach DSGVO-Regeln nicht mehr gespeichert werden
Die Whois-Datenbank wie man sie noch vor einem Jahr gekannt hat, ist seit dem ersten Geltungstag der DSGVO (25.05.2018) Geschichte. Umfangreiche Informationen über den Inhaber und zusätzliche Ansprechpartner im Zusammenhang mit einem Domainnamen gehören damit der Vergangenheit an. Der (vermeintliche) Überfluss an zu vielen Daten führte zu einer deutlich abgespeckten Version. Das Landgericht Bonn hat hierzu entschieden, dass auch die Daten des technischen (Tech-C) und administrativen (Admin-C) Kontakts zu diesen unnötigen Daten zu zählen sind und deren Erhebung damit gegen die von der DSGVO anvisierten Datensparsamkeit verstößt.
Was ist passiert?
Die Antragstellerin ist eine gemeinnützige Organisation, die Internet-Adressen und -Namen verwaltet, mithin eine Domainvergabestelle. In diesem Zusammenhang geht sie mit anderen Unternehmen vertragliche Beziehungen hinsichtlich der Vergabe von Domains ein.
Die Antragsgegnerin ist eine Vertragspartnerin der Antragstellerin und als solche befugt, Domainnamen an diejenige zuzuteilen, die eine entsprechende Domain erwerben möchten. Gleichzeitig ist sie dazu verpflichtet, gewisse Daten im Hinblick auf den Domainnamen zu erheben, zu speichern und an die Organisation weiterzugeben. Unter anderem betrifft dies personenbezogene Daten wie den registrierten Domainnamen, das Datum der erstmaligen Registrierung oder den Namen und die Anschrift des Registrierenden. Darüber hinaus werden aber auch Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und (soweit verfügbar) die Faxnummer des technischen (Tech-C) sowie des administrativen (Admin-C) Kontakts für den registrierten Domainnamen gefordert.
Bisher wurden die vertraglichen Verpflichtungen von der Antragsgegnerin auch entsprechend erfüllt. Im Zuge der Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung kündigte sie jedoch an, die personenbezogenen Daten des technischen sowie des administrativen Kontakts nicht mehr zu erheben und sich nur noch auf die Daten des Domaininhabers zu konzentrieren.
Darin sieht die Antragstellerin eine Verletzung der vertraglich vereinbarten Pflichten begründet und verlangt die Datenreduzierung durch die Antragsgegnerin zu untersagen. Sie ist der Ansicht, dass die Geltung der DSGVO nichts an der vertraglichen Verpflichtung ändern könne.
Die Vertragspartnerin beruft sich hingegen auf Art. 5 Abs. 1 lit. c) i.V.m. Art. 25 DSGVO, wonach die Erhebung personenbezogener Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müsse („Datenminimierung“). Zudem sei vertraglich geregelt, dass die Verpflichtungen nur gelten, sofern geltendes Recht dem nicht entgegensteht.
Die Entscheidung des Landgerichts Bonn
Diese Auffassung vertritt auch das Landgericht Bonn und wies den Antrag zurück. Seiner Meinung nach wurde ein Verfügungsanspruch jedenfalls nicht - wie erforderlich - glaubhaft gemacht.
Grundsätzlich sei es der Antragstellerin unbenommen, auf die vertraglich vereinbarten Pflichten ihres Vertragspartners zu bestehen. Allerdings muss in diesem Zusammenhang maßgeblich berücksichtigt werden, dass ebenso die aufgenommene allgemeingültige Regelung zu beachten sei, wonach die Antragsgegnerin bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten an geltende Gesetze und Vorschriften gebunden ist.
Denn die Domainvergabestelle kann sich dann nicht auf die aus den Vereinbarungen resultierende Vertragstreue berufen, wenn die Verpflichtungen nicht mit geltendem Recht vereinbar sind. Dafür müssten die zu erhebenden Daten jedoch mitunter zur Zweckerreichung der Registrierung einer Domain notwendig sein. Ein solch hinreichendes Bedürfnis wie es Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO erfordert, konnte die Antragstellerin jedoch gerade nicht glaubhaft machen.
Die personenbezogenen Daten des Domaininhabers werden auch künftig erhoben und in der elektronischen Datenbank gespeichert. Dass weitere Daten wie die des Tech-C und der Admin-C darüber hinaus tatsächlich erforderlich sind, ist für das Gericht nicht ersichtlich. Zwar muss der Antragstellerin zugestanden werden, dass es grundsätzlich immer erst einmal einfacher bzw. besser erscheint, möglichst viele Daten zu besitzen. Allerdings sind diese vor dem Hintergrund der mit der DSGVO unter anderem angestrebten „Datensparsamkeit“ auf ein Minimum zu begrenzen.
Als Hauptverantwortlicher für die Inhalte einer Domain ist zunächst immer der Domainnamen-Inhaber anzusehen. Der Tech-C sowie der Admin-C sind hingegen lediglich zusätzliche potentielle Ansprechpartner, derer es aber nicht bedarf, zumal diese nicht unbedingt von der Person des Domaininhabers verschieden sind. Der Domaininhaber kann schließlich auch alle Funktionen auf sich vereinen.
Sofern sich die Antragstellerin darauf beruft, dass die Erhebung der Daten des Tech-C sowie des Admin-C zur Bekämpfung von Missbrauchsfällen und zur Strafverfolgung notwendig sei, gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass zur Sicherstellung dieser Belange auch die Daten des Domaininhabers alleine ausreichen. Neben denen des Hauptverantwortlichen seien keine weiteren Datensätze nötig.
Ebenso stellt das Gericht darauf ab, dass es bisher möglich war, dieselbe Person in allen drei Datensätzen anzuführen, sofern diese alle drei Funktionen in seiner Person vereint. Aus diesem Umstand erschließt sich den Bonner Richtern nicht, weshalb dann mehr als der Datensatz des Hauptverantwortlichen überhaupt nötig sein soll. Denn auch in der Vergangenheit konnte ein Domainname registriert werden. Damit sind weitere Datensätze zur Erreichung des angestrebten Zwecks nicht erforderlich. Anderenfalls hätte man auch bislang nicht auf sie verzichten können, sondern eine Registrierung nur in Abhängigkeit des Vorhandenseins aller Datensätze bewilligt.
Fazit
Die Entscheidung des Landgerichts zeigt deutlich die Auswirkungen der DSGVO und ihrer Ziele. Insbesondere im Hinblick auf die anvisierte Datensparsamkeit ist damit generell immer zu hinterfragen, ob personenbezogene Daten in einem konkreten Fall überhaupt erhoben werden müssen.
Gleichwohl zeigt der Fall auch, dass das Landgericht das Domainregistrierungssystem nicht verstanden hat. Der Admin-C hatte in diesem System bisher die Funktion des administrativen Ansprechpartners. So konnte beispielsweise ein ausländischer Domaininhaber nur dann eine DE-Domain registrieren, wenn diese einen deutschen Admin-C aufwies, der seinen Sitz in Deutschland hatte. An diesen konnten dann Zustellungen von Klagen, einstweiligen Verfügungen etc. z. B. wegen Marken- und Namensrechtsverletzungen vorgenommen werden. Insofern ist es erstaunlich, dass das Gericht zum Ergebnis kommt, diese Daten würden nicht benötigt.
Unabhängig davon hat vorliegend das Gericht jedenfalls im Hinblick auf die Whois-Datenbank für einen Teil der Domain-Daten deren Verzichtbarkeit festgestellt. Dem könnten jedoch noch weitere Entscheidungen folgen, die sich damit befassen, welche Daten-Erhebungen und -Weitergaben künftig als DSGVO-konform anzusehen sind und welche nicht. Der aktuelle Stand zeigt jedenfalls, dass Whois-Abfragen nicht wie sonst ohne Weiteres gestellt werden können und man daraufhin recht umfangreiche Informationen im Hinblick auf einen Domainnamen erhält. Vielmehr ist hierfür nun ein entsprechend gewichtiger Grund erforderlich, der anzugeben ist. Daraufhin wird geprüft, ob derjenige die Informationen zu einem bestimmten Domainnamen erhält oder nicht.
Hintergrund dieses Antrags war, dass die Domainvergabestelle ihrerseits in der zweijährigen Umsetzungsfrist der DSGVO scheinbar wenig getan hat, um deren Vorgaben gerecht zu werden. Lediglich eine eingeschränkte Veröffentlichung der gespeicherten Daten folgte als Reaktion auf die Geltung der DSGVO. Zudem hatte die Vertragspartnerin nicht nur angekündigt, die Daten des Tech-C und des Admin-C nicht mehr zu erheben, sondern auch bereits erhobene Datensätze in diesem Zusammenhang zu löschen. Dies wollte die Netzverwaltung mit ihrem Vorgehen verhindern und scheiterte.
Auch weitere Entscheidungen in diesem Bereich werden sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.
Die vollständige Besprechung des Beschlusses finden Sie unter: Link
|
|
|
Möchten Sie mehr von HEXONET? Informieren Sie sich in unserem Blog!
(nur in Englisch)
|
|
|
|
New Security Measure For Your Domains: Certification Authority Authorization
Even with periodic security audits and automated controls by the Certificate Authority (CA),..
READ MORE
|
|
|
Spilling The Beans On New Domains And Their Impact On Branding And SEO
We spoke with Suman Das, Director of Brand Operations, at Radix, one of the world's largest domain...
READ MORE
|
|
|
A Simple Guide To SSL Certificates - Where To Start
So, you've selected your domain name, and you've (finally) launched that much awaited website. Congratulations!
READ MORE
|
|
|
IDS WEST
Vancouver, Canada
September 20-23 2018
|
|
|
|