November 2019 Neuigkeiten
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November 2019
Willkommen
Wir starten in den November mit neuen TLD Einführungen, Angeboten zu unserem Backorder-Service, neuen Promos und vielen anderen spannenden Neuigkeiten für Sie.
Außerdem haben wir mit Radix Registry und Donuts Registry zusammengearbeitet, um Ihnen Blog-Posts zu einer Vielzahl von Themen anbieten zu können. Lesen Sie Vorträge über ältere TLDs und erfahrem Sie, wie Sie Ihr SEO-Ranking verbessern können.
Viel Spaß mit unserem Newsletter.
Donuts Premiumdomains Preissenkung
Die Donuts Registry senkt ihre Preise für über 800.000 Domains, die als Premiumdomains eingestuft sind. Um Ihnen die Registrierung zu erleichtern, haben wir eine Premiumdomain-Preisliste eingerichtet, in der Sie Vorbestellungen zu einer dieser Domains platzieren können.
Wir nutzen unseren hochmodernen Backorder-Service, um Ihnen eine einzigartige Preorder-Lösung bei einer Preissenkung von Premiumdomains anzubieten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über genügend Guthaben auf Ihrem Konto verfügen und beachten Sie, dass private Auktionen möglich sind, wenn mehrere Vorbestellungen zu der gleichen Domain stattfinden.
Gehen Sie auf die Seite, um nach Keyword oder TLD zu suchen, und bestellen Sie Ihre Domains noch heute vor.
Heute vorbestellen!

Neue TLD Einführungen bei HEXONET
.BOND
.NEW
.BOND Neue TLD
.BOND ist eine Top-Level-Domain-Erweiterung, die sich auf den Bereich Finanzmarkt konzentriert und ist somit ideal für Finanzdienstleister, Berater und Investoren. .BOND stärkt das Vertrauen der Verbraucher in Finanzmarken und schafft eine Verbindung zu vertrauenswürdigen Experten im Finanzsektor.
Den Launch Schedule für den Start finden Sie hier:
Sunrise: 17. Oktober 2019 14:00 UTC - 18. November 2019 14:00 UTC
Early Access Period (EAP): 19. November 2019 14:00 UTC - 26. November 2019 13:59 UTC
General Availability (GA): 26. November 2019 14:00 UTC
Preisdetails können Sie in Ihrem Konto unter Abrechnungen / Preise & Kosten/ Domain einsehen.
.NEW Neue TLD
.NEW von Google Registry steht Ihnen ab sofort zur Verfügung, enthält jedoch einige Nutzungsbeschränkungen. Alle .NEW-Domains müssen für die Erstellung von Online-Inhalten verwendet werden. Einige Beispiele aktueller Anwendungsfälle sind Googles docs.new, sheets.new und slides.new Domains, die automatisch neue Dokumente im ausgewählten Programm öffnen. Die Domain erfordert HTTPS in Webbrowsern.
Den Launch Schedule für den Start finden Sie hier:
Sunrise: 15. Oktober 2019 16:00 UTC - 4. Januar 2020 16:00 UTC
General Availability (GA): 21. July 2020, 16:00 UTC
Preisdetails können Sie in Ihrem Konto unter Abrechnungen / Preise & Kosten/ Domain einsehen.
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Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Launch Kalender von HEXONET.

.MADRID neues Launchdatum
Der Starttermin zum Launch der .MADRID TLD wurde seit unserer Ankündigung im Newsletter vom Oktober 2019 angepasst.
Den neuen Launch Schedule finden Sie unten:
Sunrise: 20. September 2019 - 10. Dezember 2019, nur für Trademark-Inhaber mit einer TMCH-validierten Marke (SMD-Datei erforderlich).
Early Access Period (EAP): 20. September 2019 - 10. Dezember 2019, für Registranten ohne Prioritätsrecht.
General Availability (GA): 17. Dezember 2019.

Neue TLD Backorders bei HEXONET
.FR Neue Backorder TLD
Wir haben kürzlich .FR zu unserem Backorder-Angebot hinzugefügt. Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an ccTLDs und gTLDs, aus denen Sie bequem auswählen können. Während das Einstellen einer Backorder bei HEXONET kostenlos ist, benötigen wir für die Durchführung einer Backorder eine vollständig rückerstattbare Anzahlung spätestens 24 Stunden vor dem Löschdatum einer Domain. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Konto aufgeladen ist, um alle offenen Backorders abzudecken, da sonst einige oder alle Backorder Anfragen nicht bearbeitet werden können. Einzahlungen werden bei fehlgeschlagenen Backorders automatisch auf Ihr Konto zurückgebucht.
Sie können die vollständigen Preisdetails für Rückstandsbestellungen in Ihrem Konto einsehen, indem Sie oben auf der Seite auf Ihren Namen klicken und dann zu Billing / Preise und Kosten / Domains / Backorders navigieren.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre gewünschte Domain zu finden!

Neue Zulassungskriterien für .EU
Ab dem 16. Oktober 2019 kann eine Person mit europäischer Staatsbürgerschaft, die nicht in der EU lebt, .EU-Domainnamen ohne Treuhandservice registrieren. Benutzer können den API-Parameter X-EU-REGISTRANT-CITIZENSHIP verwenden, um ihre EU-Bürgerschaft zu definieren. Der Parameter kann mit den Befehlen AddDomain, ModifyDomain und TransferDomain verwendet werden.
Gültige Befehle sind folgende EU- Ländercodes:
X-EU-REGISTRANT-CITIZENSHIP = at | be | bg | cz | cy | de | dk | es | ee | fi | fr | gr | hu | ie | it | lt | lu | lv | mt | nl | pl | pt | ro | se | sk | si | hr.
Die neue x-Flag wird auch von unserem Control Panel unterstützt.
Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Unternehmen gilt. Personen, die sich derzeit in der EU aufhalten, sind nicht verpflichtet, ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.

Änderungen zur Verwaltung von .DE Domains
Die DENIC-Registry hat kürzlich einige neue Änderungen an der .DE-TLD vorgenommen. Die folgenden neuen Funktionen werden ab sofort umgesetzt:
1. ADMIN / TECH / BILLING Kontakte sind jetzt optional
Die DENIC-Registry benötigt diese Informationen für .DE-Domains nicht mehr. Domaininhaber können die Informationen weiterhin für alle .DE-Domainnamen zur Verfügung stellen, diese speichern wir nur in unserem HEXONET-System.
2. Neue optionale x-Flags X-DE-GENERAL-REQUEST und X-DE-ABUSE-CONTACT
Die DENIC-Registry ermöglicht Domaininhabern ab sofort, einen Ansprechpartner für allgemeine Anfragen oder Missbrauchsfälle für jeden .DE-Domain-Namen zu benennen. Die neuen x-Flags sind optional und können mit den Befehlen AddDomain, ModifyDomain und TransferDomain API verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass die x-Flags nur gültige URI-Vorlagen wie mailto-Links oder HTTP / HTTPS-URLs akzeptieren.
Die folgenden Kontaktinformationen werden default-mäßig verwendet, sofern der Domaininhaber keine weitere Daten angibt:
X-DE-GENERAL-REQUEST: https://send-message.ispapi.net/(domain)/owner
X-DE-ABUSE-CONTACT: mailto:[email protected]
Beide x-Flags werden auch von unserem Control Panel unterstützt.
3. Lokale Niederlassung ist vor Abschluss von Registrierung von .DE-Domain-Namen nicht mehr erforderlich
Durch die Einführung der Datenschutz-Verordnung (GDPR) benötigt die DENIC-Registry keine lokale Niederlassung mehr in Deutschland vor der Registrierung von .DE-Domains.
Die Registrierungsstelle kann jedoch verlangen, dass im Falle eines Rechtsstreits oder wenn Probleme an die Registrierungsstelle gemeldet werden, ein lokaler Ansprechpartner benannt wird. Auf Antrag der Registrierungsstelle muss der Domaininhaber einen Ansprechpartner in Deutschland benennen, der für die Zustellung von amtlichen oder gerichtlichen Dokumenten zuständig ist.
Der Treuhandservice von HEXONET dient daher weiterhin seinem Zweck und wird in Zukunft als optionaler Service angeboten. Wir werden nun die E-Mail-Adresse des Treuhänders als sekundäre E-Mail-Adresse zu dem ursprünglichen Registrantenkontakt hinzufügen. Sollte eine Domain beanstandet werden, wird dadurch auch unser Treuhänderpartner benachrichtigt und kann dann eine gültige deutsche Postanschrift angeben.

Weitere Registrierungsoptionen für .CN
Von der chinesische Vergabestelle werden weitere Optionen für den X-Parameter X-CN-REGISTRANT-ID-TYPE zur Verfügung gestellt.
Hier die komplette Liste:

    Für Privatpersonen:

  • SFZ: Chinese ID card
  • HZ: Foreign passport
  • GAJMTX: Exit-Entry Permit for Travelling to and from Hong Kong and Macao
  • TWJMTX: Travel passes for Taiwan Residents to Enter or Leave the Mainland
  • WJLSFZ: Foreign Permanent Resident ID Card
  • GAJZZ: Residence permit for Hong Kong, Macao residents
  • TWJZZ: Residence permit for Taiwan residents
  • JGZ: Chinese officer certificate
  • QT: Others
  • Für Organisationen:

  • ORG: Chinese Organization Code Certificate
  • YYZZ: Chinese business license
  • TYDM: Certificate for Uniform Social Credit Code
  • BDDM: Military Code Designation
  • JDDWFW: Military Paid External Service License
  • SYDWFR: Public Institution Legal Person Certificate
  • WGCZJG: Resident Representative Offices of Foreign Enterprises Registration Form
  • SHTTFR: Social Organization Legal Person Registration Certificate
  • ZJCS: Religion Activity Site Registration Certificate
  • MBFQY: Private Non-Enterprise Entity Registration Certificate
  • JJHFR: Fund Legal Person Registration Certificate
  • LSZY: Practicing License of Law Firm
  • WGZHWH: Registration Certificate of Foreign Cultural Center in China
  • WLCZJG: Resident Representative Office of Tourism Departments of Foreign Government Approval Registration Certificate
  • SFJD: Judicial Expertise License
  • JWJG: Overseas Organization Certificate
  • SHFWJG: Social Service Agency Registration Certificate
  • MBXXBX: Private School Permit
  • YLJGZY: Medical Institution Practicing License
  • GZJGZY: Notary Organization Practicing License
  • BJWSXX: Beijing School for Children of Foreign Embassy Staff in China Permit
Promotions
 
.CM - Neuregistrierung und Verlängerung
  • Promo Start: 1. November 2019 um 10:00 UTC
  • Promo Ende: 31. Dezember 2019 um 10:00 UTC
  • Promo Preis: 14.88* (netto: 12.50) EUR pro Domain/Jahr
  • Promo gilt für neue .CM Registrierungen und Verlängerungen (1 - 5 Jahre)

Sehen Sie sich unsere laufenden Promos an und entdecken Sie über 200 TLDs im Angebot.
Laufende Promos
Registry / Registrar- Mitteilungen
.MOE Premiumdomains
10. Oktober 2019
 
Die .MOE-Registry hat am 10. Oktober 2019 Premiumdomains für ihre TLD eingeführt. Es gibt insgesamt sieben Premium-Tarife. Vollständige Preisinformationen können Sie ab sofort in Ihrem Konto einsehen

 
Preissenkung .LOVE Premium Domains
29. Oktober 2019
 
Die .LOVE-Registry hat kürzlich eine bevorstehende Preissenkung für mehr als 12.000 ihrer Premium-Domains angekündigt.
Hier finden Sie die wichtigsten Details zu den Veränderungen:
  • Vergünstigte Premiumpreise für über 12.000 nicht registrierte.LOVE-Domains
  • Einschließlich über 2.900 nicht registrierter. LOVE Premiumdomains, die auf Standardpreise reduziert wurden
  • Der jährliche Verlängerungspreis für ca. 900 derzeit registrierte Premium .LOVE-Namen bleibt davon unberührt (und wird von dieser Preisaktualisierung nicht beeinflusst)

Währungsänderung für .GG und .JE Domains
31. Oktober 2019
 
Die Registry der Kanalinseln stellt die Währung von GBP auf USD um, betroffen sind alle .GG, .JE und Third-Level Domains. Aufgrund dieser Währungsumstellung passen wir die HEXONET-Preise für diese Domains zum 31. Oktober 2019, 00:00 UTC, an.
Die Preisänderung gilt für bestehende Domains, Neuregistrierungen, Verlängerungen und Transfers ab dem oben genannten Datum.
.GG und .JE Domains
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $57.12* (netto: $48.00) GBP/Domain/Jahr auf $71.40* (netto: $60.00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $55.34* (netto: $46.50) GBP/Domain/Jahr auf $69.02* (netto: $58.00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $53.55* (netto: $45.00) GBP/Domain/Jahr auf $66.64* (netto: $56.00) USD/Domain/Jahr
  • Restore: Erhöhung von $95.20* (netto: $80.00) GBP/Domain/Jahr auf $119.00* (netto: $100.00) USD/Domain/Jahr
.CO.GG, .NET.GG, .ORG.GG, .CO.JE, .NET.JE und .ORG.JE Domains
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $57.12* (netto: $48.00) GBP/Domain/Jahr auf $71.40* (netto: $60.00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $55.34* (netto: $46.50) GBP/Domain/Jahr auf $69.02* (netto: $58.00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $53.55* (netto: $45.00) GBP/Domain/Jahr auf $66.64* (netto: $56.00) USD/Domain/Jahr
  • Restore: Erhöhung von $71.40* (netto: $60.00) GBP/Domain/Jahr auf $89.25* (netto: $75.00) USD/Domain/Jahr
Bitte beachten Sie auch, dass Ihr Konto auf Grundlage des täglichen europäischen Wechselkurses belastet wird, sollten Sie USD nicht als Kontenwährung nutzen.

Preiserhöhung .BIZ Domains
1. November 2019
 
Neustar erhöht die Preise für .BIZ Domains am 1. November 2019. Die Preiserhöhung gilt für bestehende Domains, Neuregistrierungen, Verlängerungen und Transfers ab diesem Datum.
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $17.29* (netto: $14.53) auf $18.66* (netto: $15.68) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $16.10* (netto: $13.53) auf $17.47* (netto: $14.68) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $14.79* (netto: $12.43) auf $16.16* (netto: $13.58) USD/Domain/Jahr
  • Restore Fee: Keine Änderungen für Restore Preise
Wir empfehlen Kunden mit bestehenden .BIZ- Registrierungen eine Verlängerung vor der Preiserhöhung.

Donuts Premium Preis Event
5. November 2019
 
Am 5. November 2019 senkt Donuts die Preise für über 1 Million bisher unverkaufte Premiumdomains - das bisher größte Event zur Senkung der Premium-Preise aller Zeiten! Etwa 250.000 Donuts-Premium-Domains werden im Preis sinken und mehr als 840.000 Premium-Domains werden auf den Standardpreis umgestellt. Kunden können den Domainbestand einsehen, indem sie hier klicken.
Zeitplan:
5. September (17:00 UTC): Kunden können Premium-Domains zum aktuellen Preis registrieren, aber zum günstigeren Preis verlängern.
1. November (17:00 UTC) bis 5. November (17:00 UTC):In der so genannten ''Quiet Phase'' werden betroffene Premiumdomains reserviert und nicht zum Kauf angeboten.
5. November (17:00 UTC): Alle betroffenen Domains werden zur Registrierung freigegeben.

Preiserhöhung für Backorders .AC, .IO und .SH Domains
24. September 2019
 
ICB hat eine neue Dropzone implementiert, um das Löschen von .AC, .IO und .SH Domain-Namen zu verwalten. Seit dem 24. September 2019 unterstützt HEXONET diese neue Drop Zone für unsere Backorders der TLDs .AC, .IO und .SH vollständig. Aufgrund einer neuen Drop-Zone Registrierungsgebühr, die von ICB eingeführt wurde, musste HEXONET den Preis für alle drei TLDs auf 165 USD/Domain/Jahr erhöhen.

Preiserhöhung für einige Afilias TLDs
1. Januar 2020
 
Afilias erhöht zum 1. Januar 2020 den Preis für die folgenden TLDs. Diese Preiserhöhung gilt für bestehende Domains, Neuregistrierungen, Verlängerungen und Transfers ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Restore Fees sind nicht betroffen.
.ARCHI, .BIO:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $86.28* (netto: $72.50) auf $89.85* (netto: $75.50) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $75.57* (netto: $63.50) auf $79.14* (netto: $66.50) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $67.71* (netto: $56.90) auf $71.40* (netto: $60.00) USD/Domain/Jahr
.BET, .BLUE, .KIM, .PET, .PINK, .PROMO, .RED, .SHIKSHA:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $20.83* (netto: $17.50) auf $22.02* (netto: $18.50) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $18.45* (netto: $15.50) auf $19.64* (netto: $16.50) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $16.54* (netto: $13.90) auf $17.85* (netto: $15.00) USD/Domain/Jahr
.INFO:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $16.66* (netto: $14.00) auf $17.85* (netto: $15.00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $15.35* (netto: $12.90) auf $16.66* (netto: $14.00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $14.16* (netto: $11.90) auf $15.47* (netto: $13.00) USD/Domain/Jahr
.BLACK, .POKER:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $67.24* (netto: $56.50) auf $70.21* (netto: $59.00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $58.91* (netto: $49.50) auf $61.88* (netto: $52.00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $52.36* (netto: $44.00) auf $54.62* (netto: $45.90) USD/Domain/Jahr
.MOBI:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $20.83* (netto: $17.50) auf $22.61* (netto: $19.00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $19.64* (netto: $16.50) auf $21.42* (netto: $18.00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $17.73* (netto: $14.90) auf $19.64* (netto: $16.50) USD/Domain/Jahr
.PRO:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $18.62* (netto: $15.65) auf $20.23* (netto: $17.00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $17.20* (netto: $14.45) auf $18.92* (netto: $15.90) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $16.12* (netto: $13.55) auf $17.73* (netto: $14.90) USD/Domain/Jahr
.SKI:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $57.72* (netto: $48.50) auf $59.50* (netto: $50.00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $50.58* (net price: $42.50) auf $53.55* (netto: $45.00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $45.82* (netto: $38.50) auf $47.60* (netto: $40.00) USD/Domain/Jahr
Wir empfehlen unseren Kunden mit bestehenden Registrierungen eine Verlängerung vor der Preiserhöhung.

Supportzeiten an Feiertagen
 
Unser deutsches Büro ist am Freitag, den 1. November 2019 (Allerheiligen), während unserer regulären Öffnungszeiten zwischen 7:00 UTC und 15:00 UTC, geschlossen. Wir sind am Montag, den 4. November ab 7:00 UTC wieder gewohnt für Sie da. Alle Kundenanfragen werden in diesem Zeitraum von unserem kanadischen Büro bearbeitet.
Unser kanadisches Büro ist am Montag, den 11. November 2019, während unserer regulären Öffnungszeiten zwischen 16:00 UTC und 2:00 UTC, geschlossen. Wir sind am Dienstag, den 12. November 2019 ab 16:00 UTC wieder gewohnt für Sie da. Alle Kundenanfragen werden in diesem Zeitraum von unserem deutschen Büro bearbeitet.

Gastbeitrag des Rechtsanwalts Hagen Hild
Wikimedia Foundation gewinnt im Streit um „ewikipedia.org“ und weitere Domains
Die Wikimedia Foundation Inc., Betreiberin der Online-Enzyklopädie „Wikipedia“, hat in einem Rechtsstreit vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) die Übertragung der Domains „ewikipedia.org“, „fenwikipedia.org“ und „ptwikipdia.org“ erreicht. Das Entscheidungspanel sah die Voraussetzungen des UDRP-Verfahrens als erfüllt an. Die Gegenseite äußerte sich während es Verfahrens nicht zu den Vorwürfen, eine anderslautende Entscheidung wäre jedoch auch so kaum vertretbar gewesen.
Was ist passiert?
Die Klägerin, die Wikimedia Foundation Inc. mit Sitz in Kalifornien, ist Inhaberin der Marke „WIKIPEDIA“, die weltweite Bekanntheit genießt. Beim amerikanischen Markenamt USPTO ist sie unter anderem in den internationalen Klassen 9, 35, 41 und 42 eingetragen. Vom Markenschutz erfasst ist damit unter anderem Software in Verbindung mit einem globalen Computer-Netzwerk und das Anbieten von Enzyklopädien und dazugehöriger Artikel im Internet. Dazu kommen internationale Eintragungen der Marke „WIKIPEDIA“, so etwa als Marke der europäischen Union. Einem breiten Publikum ist vor allem die Domain www.wikipedia.org geläufig, unter der eine öffentliche Community eine Online-Enzyklopädie entwickelt hat und unterhält.
Der Beklagte, eine Privatperson aus den Vereinigten Staaten, ist Inhaber der Domains „ewikipedia.org“, „fenwikipedia.org“ und ptwikipedia.org“. Registriert wurden diese in den Jahren 2016 bis 2018 vom Beklagten selbst. Die Domains wurden genutzt, um Internetnutzer auf Websites Dritter weiterzuleiten. Unter diesen finden sich auch solche, die Malware verbreiten oder Werbelinks bereitstellen, die auf Waren oder Dienstleistungen Dritter hinweisen, die mit der Klägerin in Wettbewerb stehen.
Die Klägerin sieht ihre Marke durch die Domain verletzt. Zunächst seien beide zum Verwechseln ähnlich. Der Beklagte habe außerdem keine Rechte oder berechtigte Interessen an der in Streit stehenden Domain. Der Beklagte habe keinerlei Verbindung zur Klägerin, insbesondere sei er nicht von ihr autorisiert worden. Er sei nicht unter der Domain bekannt sondern betreibe vielmehr sogenanntes „Typosquatting“. Die Weiterleitung auf Websites mit Schadsoftware könne obendrein kein berechtigtes Interesse an der Nutzung begründen. Anschließend argumentiert die Wikimedia, dass sowohl Registrierung, als auch Nutzung bösgläubig erfolgte. Die Bekanntheit der Klägerin würde bewusst für kommerzielle Interessen missbraucht, indem Internetuser in die Irre geführt werden. Infolgedessen verlangt die Klägerin die Übertragung der Domain.
Der Beklagte äußerte sich nicht zum Vorbringen der Klägerin.
Die Entscheidung im UDRP-Verfahren
Der vor der WIPO zur Entscheidung berufene Jurist Frederick M. Abbott urteile zugunsten der Klägerin und ordnete die Übertragung der Domain an (WIPO Case No. D2019-0008).
Bevor der Einzelpanelist in die eigentliche Prüfung einstieg, wies er auf die Besonderheit der vorliegenden Konstellation hin, da sich der Beklagte nicht geäußert hatte. Es sei aus prozessualer Sicht unerlässlich, dass der Beklagte von dem Verfahren Kenntnis erlange, das seine Rechte substanziell beeinträchtigen könne. Ihm müsse zudem eine angemessene Zeit zur Replik gewährt werden. Vorliegend wurde der Beklagte förmlich per E-Mail benachrichtigt. Dabei wurde die E-Mail-Adresse genutzt, die im Rahmen der Domain-Registrierung angegeben wurde, anhand einer Versandbestätigung konnte der Zugang der Nachricht nachgewiesen werden. Dies, so Abott weiter, reichte aus, um in der Folge den Anspruch auf Übertragung der Klägerin zu prüfen.
Wie im UDRP-Verfahren üblich, waren drei Prüfschritte zu absolvieren. Marke und Domain müssten identisch oder zumindest zum Verwechseln ähnlich sein, der Domaininhaber dürfte keine Rechte haben oder berechtigten Interessen wahrnehmen und Registrierung, sowie Nutzung der Domain müssten bösgläubig erfolgt sein.
Die Klägerin konnte nachweisen, dass sie die Markeninhaberin ist. Die drei streitigen Domains enthalten „WIKIPEDIA“ vollständig, die Präfixe „e-, fen-, pt-“ seien ungeeignet diese klar von der geschützten Marke abzugrenzen. Die erste Voraussetzung war damit erfüllt.
Hinsichtlich des Nichtvorliegens von Rechten oder berechtigten Interessen an der Nutzung, führte Abbott aus, habe die Klägerin Tatsachen vorgetragen, die prima facie (dem ersten Anschein nach) ihr Übertragungsgesuch stützen. Es war damit am Beklagten den ersten Anschein zu erschüttern, dem kam er jedoch nicht nach. Der Domaininhaber nutzte die Domain, um Nutzer auf Websites mit Schadsoftware oder solcher der Konkurrenz der Klägerin zu leiten. Es ergab sich daher auch aus den sonstigen Umständen kein Recht oder berechtigtes Interesse. Daher entschied das Panel, dass auch die zweite Voraussetzung erfüllt war.
Fraglich war damit, ob alle drei Domains in bösem Glauben registriert und genutzt wurden. Dies sei etwa der Fall, wenn kommerzielle Interessen dadurch verfolgt würden, dass die Verwechslungsgefahr zwischen Domain und Marke bewusst herbeigeführt wird. An dieser Stelle war festzuhalten, dass nicht angenommen werden könne, dass der Registrar die Marke der Klägerin nicht kannte. Der zur Entscheidung berufene Jurist ging vielmehr davon aus, dass die Domain ganz bewusst registriert wurde, um vom Renommee der Marke finanziell zu profitieren. Die Domain wurde bösgläubig registriert und genutzt
Im Ergebnis stand damit die Entscheidung zu Gunsten der Klägerin auf Übertragung der Domain.
Fazit
Die vorliegende Entscheidung ist vor allem aus prozessualer Hinsicht interessant, da sich hier die beklagte Partei zu der Sache nicht geäußert hat.
Zunächst ist hervorzuheben, dass zumindest sichergestellt werden muss, dass die Gegenseite Kenntnis von dem laufenden Verfahren erlangen kann. Ob sie schlussendlich tatsächlich Kenntnis erlangt oder nicht, ist jedoch nicht von Bedeutung! Untätigkeit und die Berufung darauf, man habe von der ganzen Sache nichts gewusst, ist damit keine sinnvolle Art der Verteidigung. Gleichwohl ist bemerkenswert, dass – anders als im deutschen Recht bei Nichterscheinen oder Nichtverteidigen der beklagten Partei – im UDRP-Verfahren das Vorbringen der Wikimedia Foundation nicht einfach als richtig unterstellt wurde. Abott würdigte ihr Vorbringen, jedoch nicht über das übliche Maß hinaus. Schlussendlich nahm er eine standardmäßige Prüfung vor. Ist man in der Position der Wikimedia Foundation gilt damit: Auch bei Untätigkeit der Gegenseite hängt der Erfolg im UDRP-Verfahren von stichhaltigen Beweisen ab.
Blog
 
(Nur in Englisch)
 
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Portrait of Mariah Reilly of Donuts
We sat down with Mariah Reilly of Donuts to discuss TLD related topics like legacy TLDs and the future of the domain industry.
 
 
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