Dezember 2019 Neuigkeiten
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Dezember 2019 Neuigkeiten
Willkommen
Da sich das Jahr dem Ende neigt, wollen wir Ihnen allen für Ihre stetige Treue und Unterstützung danken.
Im Hause HEXONET gibt es im Jahre 2019 einiges zu Feiern. Wir schlossen uns mit der CentralNic Group zusammen und arbeiten weiterhin hart daran, Ihnen neue Produkte und Promos zu liefern. Lesen Sie mehr über unseren Zusammenschluss mit der CentralNic Group sowie Robert Birkners Abschiedsnachricht in diesem Blog, der im Sommer veröffentlicht wurde.
Wir freuen uns darauf, mit all unseren derzeitigen Kunden das neue Jahr zu begrüßen und uns mit neuen Freunden in Verbindung zu setzen.
Nun wünschen wir Ihnen viel Freude mit unseren Neuigkeiten im Dezember!
Geplante Wartungsarbeiten am 30. November 2019
Bitte beachten Sie, dass am Samstag dem 30. November von 8:00 UTC bis 13:00 UTC Wartungsarbeiten stattfinden werden. Während dieser Zeit werden Dienste wie: DNS, API, EPP, Web Interface, WHOIS, und OT&E nur bedingt zur Verfügung stehen. Alle anderen Dienste werden während dieses Zeitrahmens nicht betroffen sein. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Promotions
Von .DESIGN bis .CM, schauen Sie sich unbedingt unsere derzeitigen Promo-Angebote an. Über 150 TLDs sind gerade im Angebot.*
Laufende Promos
*diesen Monat starten keine neuen Promos
Registry / Registrar- Mitteilungen
.LUXURY – Preisänderungen von Standard- und Premiumtarifen
16. Dezember 2019
Luxury Partners LLC senkte den Preis für .LUXURY Standarddomains. Außerdem wurden die Tarifstrukturen der Premiumdomains angepasst. Anstelle von sechs (6) Tarifen, werden nun nur noch drei (3) Tarife angeboten.
Alle bestehenden Standard- und Premiumdomains, die vor diesem Zeitpunkt registriert wurden, werden sich bei Auslauf zu dem anfänglich festgelegten Tarifpreis erneuern. Alle Preisdetails können jetzt in Ihrem Account eingesehen werden.
Neuer Standardpreis:
  • Reseller Preisklasse: Reduzierung von $702,10* (netto: $590,00) auf $47,60* (netto: $40,00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Reduzierung von $654,50* (netto: $550,00) auf $42,25* (netto: $35,50) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Reduzierung von $583,10* (netto $490,00) auf $37,49* (netto: $31,50) USD/Domain/Jahr

.SHOP Freigabe reservierter Premium-Domainnamen
14. Januar 2020
 
.SHOP wird über 2.300 Premium-Domainnamen (ehemalige reservierte Namen) am 14. Januar 2020 freigeben. Die Domains werden den bestehenden Premiumtarifen zugeordnet. Alle Preisdetails werden in der Preistabelle in Ihrem Account erscheinen. Bitte kontaktieren Sie unser Sales-Team über [email protected], falls Sie an einer Übersicht der freigegebenen Domains interessiert sind.

Preissteigerung für ausgewählte Afilias TLDs
1. Januar 2020
 
Afilias erhöht die Preise der folgenden aufgelisteten Domains ab dem 1. Januar 2020. Die Preise werden für alle bereits bestehenden Domains, neuen Registrierungen sowie Verlängerungen und Transfers ab dem genannten Datum gelten.
Die Wiederherstellungsgebühren bleiben unverändert.
.ARCHI, .BIO:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $86,28* (netto: $72,50) zu $89,85* (netto: $75,50) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $75,57* (netto: $63,50) zu $79,14* (netto: $66,50) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $67,71* (netto: $56,90) zu $71,40* (netto: $60,00) USD/Domain/Jahr
.BET, .BLUE, .KIM, .PET, .PINK, .PROMO, .RED, .SHIKSHA:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $20,83* (netto: $17,50) zu $22,02* (netto: $18,50) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $18,45* (netto: $15,50) zu $19,64* (netto: $16,50) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $16,54* (netto: $13,90) zu $17,85* (netto: $15,00) USD/Domain/Jahr
.INFO:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $16,66* (netto: $14,00) zu $17,85* (netto: $15,00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $15,35* (netto: $12,90) zu $16,66* (netto: $14,00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $14,16* (netto: $11,90) zu $15,47* (netto: $13,00) USD/Domain/Jahr
.BLACK, .POKER:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $67,24* (netto: $56,50) zu $70,21* (netto: $59,00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $58,91* (netto: $49,50) zu $61,88* (netto: $52,00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $52,36* (netto: $44,00) zu $54,62* (netto: $45,90) USD/Domain/Jahr
.MOBI:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $20,83* (netto: $17,50) zu $22,61* (netto: $19,00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $19,64* (netto: $16,50) zu $21,42* (netto: $18,00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $17,73* (netto: $14,90) zu $19,64* (netto: $16,50) USD/Domain/Jahr
.PRO:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $18,62* (netto: $15,65) zu $20,23* (netto: $17,00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $17,20* (netto: $14,45) zu $18,92* (netto: $15,90) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $16,12* (netto: $13,55) zu $17,73* (netto: $14,90) USD/Domain/Jahr
.SKI:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $57,72* (netto: $48,50) zu $59,50* (netto: $50,00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $50,58* (netto: $42,50) zu $53,55* (netto: $45,00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $45,82* (netto: $38,50) zu $47,60* (netto: $40,00) USD/Domain/Jahr
Kunden mit bestehenden Domains dieser TLDs sollten in Erwägung ziehen, diese vor der Preiserhöhung zu erneuern.

Preiserhöhung für .UK und Third Level Domains
13. Januar 2020
 
Die Nominet Registry erhöht die Preise für .UK und .UK Third-Level Domains ab dem 13. Januar 2020 um 00:00 UTC.
Die Preise werden für alle bereits bestehenden, neu registrierten sowie verlängerten und transferierten Domains ab dem genannten Datum gelten.
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von £8,98* (netto: £7,55) zu £9,16* (netto: £7,70) GBP/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von £7,91* (netto: £6,65) zu £8,09* (netto: £6,80) GBP/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von £6,25* (netto: £5,25) zu £6,43* (netto: £5,40) GBP/Domain/Jahr
Bitte beachten Sie, dass die Wiederherstellungsgebühr weiterhin bei £10,00 liegt.
Kunden mit bereits registrierten .UK Domains sollten in Erwägung ziehen diese vor der Preiserhöhung zu erneuern.

EURid führt .ευ, die griechische Domainendung von .EU, ein
14. November 2019
 
Die EURid Registry führte am 14. November 2019 .ευ (xn–qxa6a) ein. Die griechische Domainendung der .EU trat in Kraft, um den ICANN-Anforderungen, dass das Second Level Skript dem Top-Level Skript übereinstimmen muss, gerecht zu werden und mögliche Verwirrungen auszuschließen.
Für bereits existierende griechische Domains, hat EURid eine 3-jährige Anpassungsphase eingeführt. Diese startete am 14. November 2019 und erlaubt Registranten die zuvor registrierten Domainnamen in griechischer Schrift auf den .ευ-Namensraum umzuziehen.
Während dieser Phase werden beide, die originale .EU Domain sowie die geklonte .ευ Domain, bis zum 13. November 2022 koexistieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie können .ευ Domains ab dem 30. November 2019 registrieren. Der Preis ist identisch mit dem der .EU Domain und kann jetzt in Ihrem Account eingesehen werden.

Supportzeiten an Feiertagen
 
Unser kanadisches Büro wird am Dienstag, den 24. Dezember ab 6:00 UTC sowie am Mittwoch den 25. Dezember zu den regulären Arbeitszeiten zwischen 16:00 UTC und 02:00 UTC wegen Weihnachten geschlossen sein. Das Büro öffnet wieder am Donnerstag, den 26. Dezember um 16:00 UTC. Am 31. Dezember (Silvester) ab 6:00 UTC wird das kanadische Büro ebenfalls geschlossen sein.
Unser deutsches Büro wird am Dienstag den 24. Dezember, am Mittwoch den 25. Dezember und am Donnerstag den 26. Dezember zu den regulären Arbeitszeiten zwischen 7:00 UTC und 15:00 UTC wegen Weihnachten geschlossen sein. Das Büro öffnet wieder am Freitag den 27. Dezember um 7:00 UTC. Am 31. Dezember (Silvester) wird das deutsche Büro ebenfalls geschlossen sein.

Gastbeitrag des Rechtsanwalts Hagen Hild
Raiffeisen Schweiz gewinnt Streit um Typodomain – Infineon AG scheitert schon an Verfahrenssprache
In zwei ähnlich gelagerten Fällen wurde jeweils die Verfahrenssprache zu einem zentralen Thema der Entscheidung. Während die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft jedoch die Domain raiffesen.ch vor der WIPO erstritt, zog die Infineon AG vor dem National Arbitration Forum (vorerst) den Kürzeren. Ihr Antrag, das Verfahren um die Domains yinfineom.com und infineom.com auf Englisch durchzuführen, wurde abgelehnt, weil nicht sichergestellt werden konnte, dass der Gegner überhaupt des Englischen mächtig ist.
Was ist passiert?
Die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft ist ein Zusammenschluss aller Schweizer Raiffeisenbanken. Sie ist Inhaberin der Wortmarke „RAIFFEISEN“ und tritt im Internet unter der Domain raiffeisen.ch auf. Der Inhaber der in Streit stehenden Domain raiffesen.ch und Gegner des vorliegenden Gesuchs auf Übertragung ist ein Herr Lucjan Misiag aus Polen. Die zur Domain gehörige Website zeigt Verlinkungen zur Konkurrenz auf. Die Gesuchstellerin sieht daher ihre Markenrechte verletzt und außerdem einen Verstoß gegen das Schweizer Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Aufgrund der hohen Verwechslungsgefahr sei dies schädlich für das Unternehmen. Zudem wies sie darauf hin, dass bereits in einem früheren Verfahren eine Typo-Domain (raiffeissen.ch) des Gesuchsgegners an die Genossenschaft übertragen wurde. Auf die Vorwürfe ging der Gegner auch nach Erhalt des auf Deutsch gefassten Übertragungsgesuchs nicht weiter ein, beantragte jedoch, dass die Verfahrenssprache Englisch sein solle.
Antragsteller im zweiten Fall war die Infineon AG, ein international tätiger Hersteller von Halbleitern und die im Internet unter anderem unter infineon.com auftritt. Sie zählt „INFINEON“ zu den zu ihren Gunsten geschützten Marken. Die streitigen Domains yinfineom.com und infineom.com wurden von liu wei jie bei Xin Net Technology Corp registriert. Das DAX-Unternehmen sah seine Rechte verletzt und strengte ein Verfahren vor dem NAF an. Die Gegenseite äußerte sich zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens.
Die Entscheidungen im UDRP-Verfahren
Im ersten Verfahren wurde Andrea Mondini zur Entscheidung berufen (WIPO Fall D2019-0011), die Entscheidung bereitete ihm im Ergebnis keine großen Schwierigkeiten.
Bevor er in die Sachprüfung einstieg, stellte sich ihm zuerst die Frage nach der Verfahrenssprache. Diese richtet sich zunächst grundsätzlich nach der Sprache der Registrierungsvereinbarung zwischen Domaininhaber und Registrar, in vorliegendem Fall Englisch. Dennoch entschied der Jurist auf Antrag, dass das Verfahren auf Deutsch geführt werden solle, weil dies auch in dem genannten früheren Verfahren zwischen denselben Parteien so gehandhabt wurde. Damit sei erwiesen, dass die Gegenseite des Deutschen mächtig sei und angemessen prozessieren könne. Die spätere Prüfung ergab eine Verletzung der Marke „RAIFFEISEN“, weshalb schlussendlich dem Gesuch auf Übertragung stattgegeben wurde.
Im Fall um Infineon wurde Charles A. Kuechenmeister als Einzelpanelist bestellt (NAF Claim No.: FA1909001860700). Zu einer Sachentscheidung kam es hier jedoch erst gar nicht.
Der amerikanische Jurist stellte zunächst fest, dass die Registrierungsvereinbarungen für beide Domains in Chinesisch gefasst sind. Nach der ICANN-Policy bestimme sich danach im Grundsatz die Verfahrenssprache. Es stehe jedoch im Ermessen des Expertenpanels, nach den Umständen des Einzelfalls eine abweichende Verfahrenssprache festzulegen. Die Klägerin beantragte, auf Englisch fortzufahren, da sie des Chinesischen nicht mächtig sei. Sie argumentierte, die Englisch-Kenntnisse der Gegenseite stellten sich zumindest als ausreichend dar, um die geschützte Marke zu einer Typo-Domain zu verändern. Das Verfahren auf Chinesisch abzuhalten, gehe unangemessen zu ihren Lasten und würde das Prozedere nur unnötig herauszögern, weil alles auf eine der Gesuchstellerin geläufigen Sprache übersetzt werden müsse.
Kuechenmeister bestätigte, dass Angemessenheit und auch die entstehenden Kosten wichtige, zu berücksichtigende Faktoren seien. Gleichwohl sei es aus Gründen der Fairness oberstes Gebot, dass sichergestellt ist, dass die Gegenseite die Verfahrenssprache derart beherrscht, dass sie sie die Vorwürfe begreifen und sich im Prozess angemessen verteidigen kann. Gerade diese wichtigste Voraussetzung sah er nicht als gegeben an und wies den Antrag ab. Neben dem für ihn nicht überzeugenden Vorbringen der Infineon AG, stellte er fest, dass auch die zu den Domains gehörigen Websites noch nicht einmal ein Minimum an englischer Sprache enthielten. Mangels weiterer Umstände, waren die Registrierungsvereinbarungen für die Verfahrenssprache maßgebend.
Der Einzelpanelist stellte fest, dass die Anordnung, das Übertragungsgesuch zu übersetzen und fortan auf Chinesisch fortzufahren wohl nicht zielführend sei, da auch er des Chinesischen nicht mächtig sei. Infolgedessen erklärte er das Verfahren für beendet, ohne jedoch in der Sache zu entscheiden. Für die Infineon AG ist es daher zumindest möglich ein neues Verfahren in der gleichen Sache anzustrengen.
Fazit
Für treue Leser dürfte mittlerweile klar sein, dass ein UDRP-Verfahren in der Regel stichhaltige Beweise erfordert, um das Expertenpanel auf die eigene Seite zu ziehen. Doch neben den rechtlichen oder rein tatsächlichen Ausführungen, können auch prozessuale Fragen, wie die Verfahrenssprache, erheblich an Bedeutung gewinnen. Was auf den ersten Blick vielleicht banal klingt, kann dazu führen, dass eine im Grunde klare Entscheidung überhaupt nicht getroffen werden kann. Dies mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen, weil sich die Gegenseite durch bloßes Nichtverteidigen (vorerst) aus der Affäre ziehen kann, ist aus Gründen der Fairness jedoch nachvollziehbar.
In Fällen, in denen die Parteien aus unterschiedlichen Ländern kommen, gibt es zwei Möglichkeiten, die nun auch der Infineon AG offenstehen: Stichhaltig beweisen, dass die Gegenseite Englisch spricht oder einen Übersetzer engagieren und das Verfahren auf Chinesisch führen.
Blog
 
(Nur in Englisch)
 
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