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Neue Produkt-Einführung: AdultBlock

Wir freuen uns Sie darüber zu informieren, dass wir ab dem 2. November AdultBlock und AdultBlock+ Produkte anbieten! AdultBlock ermöglicht die Sperrung von Begriffen mit exakter Übereinstimmung (und ihre Varianten bei AdultBlock+) für die vier TLDs .ADULT, .PORN, .SEX und .XXX.

Diese Produkte sind besonders interessant für Kunden mit .XXX Sunrise B Blocks, da diese zum 1. Dezember 2021 auslaufen. Sollten Sie bereits ein Sunrise B Block in unserem System verwalten, wird sich Ihr Account Manager in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um die nächsten Schritte mit Ihnen zu besprechen.

Dies ist eine mit Spannung erwartete Markteinführung und in Kürze werden Sie eine Einladung zu einem Webinar erhalten, in dem wir Ihnen Details und Möglichkeiten, wie AdultBlock Ihrem Unternehmen nutzen kann, erläutern werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website und Sie können sich gerne mit uns unter [email protected] in Verbindung setzen!

Überarbeitung unseres WHMCS Domainmigrationstools

Unser Domainmigrations- und Konsolidierungstool für WHMCS ist nun ein WHMCS Addon Modul mit webbasierter Benutzeroberfläche für die Konfiguration und Verwaltung von Domainmigrationen!

Das Modul ermöglicht die automatische Migration von Domains von einem beliebigen Registrar zu HEXONET zum Zeitpunkt der Domainverlängerung. Der Prozess bricht die Domainverlängerung ab und leitet stattdessen die Migration / den Transfer ein. Der Antrag auf Domainverlängerung selbst verbleibt im WHMCS-System und wird für die Abrechnung des Transfers verwendet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit EPP-/Autorisierungs-Codes für Transfers bereits im Vorfeld zu hinterlegen, sofern der aktuelle Registrar diese nicht zur Laufzeit zur Verfügung stellt. Sofern konfiguriert, sorgt das Modul auch für die Benachrichtigung Ihrer Kunden per E-Mail als Teil des Prozesses. Wenn eine Domain gesperrt ist, wird sie automatisch für den Transferprozess entsperrt.

Überblick über die Vorteile:

  • Kosten einsparen: Migrieren Sie zum Zeitpunkt der Domainverlängerung
  • UI für die Konfiguration und Verwaltung von Domainmigrationen
  • Migrieren Sie alle TLDs oder nur eine Teilmenge pro bisherigem Registrar
  • Vollständig automatisiert - Sie müssen lediglich Zeit für die Installation, Konfiguration und Überprüfung der Logs aufwenden
  • Vollständig anpassbare Kundenbenachrichtigungen per E-Mail: Sprach- und TLD-spezifische E-Mail-Vorlagen werden unterstützt
  • Konfigurierbare Option: Verlängern Sie auslaufende Domains bei Ihrem aktuellen Registrar, anstatt sie zu migrieren

Die Entwicklung des Moduls wird über ein privates Github-Repository abgedeckt und der Download ist nicht öffentlich verfügbar. Kontaktieren Sie bitte unser Support-Team ([email protected]), wenn Sie an dem Addon Modul interessiert sind.

Verwenden Sie Ihre eigenen Vanity Nameserver?

Anfang des Jahres haben wir den HEXONET DNS-Service auf eine völlig neue Infrastruktur umgestellt, die unser Centralnic DNS-Team aufgebaut hat.
Die Migration verlief für alle Reseller und Kunden, die die von HEXONET bereitgestellten Nameserver verwenden, reibungslos. Wenn Sie jedoch Vanity-Nameserver verwenden (d. h. Nameserver unter einer Domain, die Sie besitzen, die aber auf HEXONET DNS IP-Adressen verweisen), empfehlen wir Ihnen, Ihr Setup zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sowohl IPv4 als auch IPv6 auf die richtige Adresse verweisen.

Das geht am einfachsten, indem Sie sich in Ihren Account einloggen. Im Control Panel navigieren Sie dann über das Menü oben rechts zu Ihrem Profil und öffnen Sie "Produkte > Domain-Einstellungen", um die Nameserver, die derzeit als Standard für Ihren Account eingestellt sind, anzuzeigen. Sie können die Standard-Nameserver auch überprüfen, indem Sie die Nameserver-Konfiguration einer beliebigen Domain in Ihrem Account bearbeiten (stellen Sie den Schalter dafür auf "VERWENDEN DER SYSTEM-NAMESERVER"). Sie können diese dann anpingen, um die richtigen IPv4 und IPv6 Adressen für Ihre Vanity-Nameserver zu erhalten.

Denken Sie daran, dass Sie alle Ihre Domains innerhalb des HEXONET Anycast DNS-Services hosten können, auch die, die bei anderen Registraren oder unter Ihrer eigenen Akkreditierung registriert sind. Externes DNS-Hosting ist mit einer geringen Wartungsgebühr verbunden, der Service ist aber bis Ende des Jahres kostenlos!

Weitere Einzelheiten zu unserem DNS-Service finden Sie hier: https://www.hexonet.net/products/dns

Unterstützung der FILE-Validierung für Wildcard-Zertifikate wird beendet

Im Zuge der bevorstehenden Richtlinien-Änderung, die durch die Abstimmung SC45 des CA Browser (CA/B) Forums (https://cabforum.org/2021/06/03/ballot-sc45-wildcard-domain-validation/ ) beschlossen wurde, werden wir die Bedingungen, unter denen die dateibasierte Domain Control Validation (DCV) eingesetzt werden kann, neu festlegen.

Der Support für die FILE-Validierung für Wildcard SSL-Zertifikate wird am 9. November 2021 beendet.

Das CA/Browser Forum hat festgestellt, dass dieses Verfahren für die Validierung von Wildcard-Domains oder ganzen Namensräumen unzureichend ist. Die jüngste Abstimmung hat entschieden, dass die dateibasierte Authentifizierung für Wildcard-Zertifikate nicht mehr zulässig ist. Bei Multi-Domain-Zertifikaten, die dateibasierte DCV verwenden, muss jede Subdomain unabhängig validiert werden. Diese Anforderung betrifft alle SSL/TLS-Zertifikatsanträge und somit alle bei HEXONET angebotenen Zertifikatstypen

Antragsteller, die in der Vergangenheit bereits dateibasierte DCV verwendet haben, können diese Methode weiterhin für Multi-Domain-Zertifikate verwenden, indem sie einfach das zugewiesene Token in jede zu validierende Subdomain einfügen. Sie können stattdessen aber auch eine andere DCV-Methode für Multidomain-Zertifikate wählen. Für neu bestellte Wildcard-Zertifikate muss eine andere Methode als die dateibasierte DCV gewählt werden.

.BLOG - Preis Promo

  • Promo beginnt: 1. Oktober 2021 (00:00 UTC)
  • Promo endet: 31. Dezember 2021 (23:59 UTC)
  • Aktionspreis: $5,06* (Nettopreis: $4,25) USD pro Domain und Jahr
  • Das Angebot gilt nur für 1-Jahresregistrierungen von Standarddomains
Make sure to check out all of our current promotions!


If you require support or have questions on any of the following, please contact our Support team at
[email protected].

Änderung der .SE & .NU Registrierungsbedingungen -
1. November 2021

Bitte beachten Sie, dass die Registrierungsbedingungen für die TLDs .SE & .NU überarbeitet wurden und am 1. November 2021 in Kraft treten. Die aktualisierten Registrierungsbedingungen gelten für alle Inhaber von Domainnamen, unabhängig vom Datum der Registrierung. Die aktuellen und überarbeiteten Registrierungsbedingungen finden Sie hier: https://internetstiftelsen.se/en/how-to-register-a-domain-name/terms-and-conditions-for-se-and-nu-domains/.

Zusammenfassung der Änderungen:

  • Klarstellung in Abschnitt 4.1.1: Die Bedingung, eine persönliche Identifikationsnummer oder eine Unternehmensidentitätsnummer anzugeben, wurde erweitert, um auch ausländische Äquivalente abzudecken (anwendbar für .se).
  • Ergänzung in Abschnitt 5.1.4 bezüglich des Rechts der Swedish Internet Foundation, bereitgestellte Namensserver zu ändern oder zu entfernen, wenn sie als offensichtlich falsch angesehen werden.
  • Ergänzung in Abschnitt 6.1.2: Falls der Domaininhaber seiner Verantwortung nicht nachkommt, korrekte Informationen bereitzustellen, wird klargestellt, dass der Domaininhaber nicht berechtigt ist, Registrierungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, bis der Mangel behoben ist.
  • Ergänzung in Abschnitt 6.1.5 betreffend des Rechts, die Verlängerung eines Domainnamens im Falle des Konkurs, der Liquidation, des Versterbens (wobei der Nachlass aufgelöst wurde) des Domaininhabers zu verweigern.
  • Ergänzung in Abschnitt 7.3.1: Verweise auf die Verfahrensregeln (Procedural Rules) (anwendbar für .se).
    Anpassung in Abschnitt 7.3.1 auf das allgemeine schwedische Gericht (Swedish general court); die derzeitige Beschränkung auf das Bezirksgericht Stockholm wird gestrichen (gilt für .se).

Sie sind verpflichtet, Ihre .SE & . NU Kunden über diese rechtliche Aktualisierung zu informieren. Bitte weisen Sie sie darauf hin, dass sie als Domaininhaber die neuen Bedingungen lesen müssen. Ihre Kunden müssen aber sonst nichts tun - die Registrierung des Domainnamens ist nicht betroffen. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit in dieser Angelegenheit.

ShortDot gibt zuvor reservierte Domains frei -
23. Januar 2022

Mit Wirkung zum 23. Januar 2022 gibt ShortDot bisher reservierte Domains unter den TLDs .BOND, .CYOU, ,.ICU und .SBS zur Registrierung in der Premium-Preisstufe frei. Diese Domains werden ab diesem Zeitpunkt über das EPP-System zur Registrierung verfügbar sein.

Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild

Puma scheitert in domainrechtlichem Verfahren

Wir berichteten bereits in der letzten Ausgabe des Newsletters darüber, wie Birkenstock, ein deutsches Schuhunternehmen erfolgreich gegen einen im Ausland sitzenden Unternehmer und Inhaber verschiedener Domains vor dem WIPO Arbitration and Mediation Center Beschwerde einreichte.
Doch so geht es nicht immer aus. Das sieht man im Fall von Puma. Die Puma SE ist ein deutscher Hersteller von Sportartikeln, unter anderem von Schuhen, mit Sitz in Herzogenaurach.

Was ist passiert?

Am 03. Juni 2021 reichte die Puma SE eine Beschwerde beim WIPO Arbitration and Mediation Center ein. Inhalt der Beschwerde war, dass sich die Puma SE an der Domain „pumaexports.com“ stieß, welche von Puma Exports Ltd. bereits im Jahr 1998 registriert wurde. Bei der Puma Exports Ltd. Handelt es sich um ein indisches Unternehmen, welches seit 1990 aktiv ist und ungelabelte Lederartikel vertreibt.

In dem Verfahren machte die Puma SE geltend, dass sie in Indien bereits seit dem Jahr 1982 eine eingetragene Marke „PUMA“ halte, die sehr bekannt und beliebt sei und den fünften Platz der bekanntesten Schuhmarken in Indien belege. Ihr Vorgehen gegen die Puma Exports Ltd. begründete das deutsche Unternehmen damit, dass es unwahrscheinlich sei, dass die Beschwerdegegnerin die Domain unabhängig von der Marke „PUMA“ ausgewählt haben soll. Vielmehr soll die Auswahl gerade so erfolgt sein, um mehr wirtschaftliche Erfolge zu erzielen.

Dem hielt das indische Unternehmen jedoch entgegen, dass sie die Domain bereits seit der Registrierung im Jahr 1998 durchgehend benutze. Zudem werden die Begriffe „Puma“ und „Puma Exports“ gar nicht auf den verkauften Produkten verwendet.

Die Entscheidung des WIPO Arbitration and Mediation Centers

Zur Entscheidung des Verfahrens wurde der australische Rechtsanwalt John Swinson festgelegt.

Swinson wies die Beschwerde der Puma SE zurück. Er bestätigte zwar die Marke »PUMA« und die Ähnlichkeit der Domain pumaexports.com mit dieser. Aber aus seiner Sicht erbrachte die Beschwerdeführerin keinen Anscheinsbeweis dafür, dass die Gegnerin kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain habe.
Zur Begründung führte er folgendes aus: bei dem Wort „Puma“ handelt es sich um einen allgemeinen Begriff, der einen Berglöwen bezeichnet und es gibt zahlreiche Unternehmen, die diesen Begriff zumindest mit im Namen tragen.
Die Puma SE hat in Indien erst 2005 ein Unternehmen gegründet, Bekanntheit soll die Marke erst im Jahr 2018 erlangt haben.
Das deutsche Unternehmen reichte die Beschwerde gegen die „pumaexports.com“ Domain erst 22 Jahre nach deren Registrierung ein, sodass davon auszugehen ist, dass es sich bei dem indischen Unternehmen um ein gutgläubig handelndes Unternehmen handelt. Der Versuch, Kapital aus der Marke der Beschwerdeführerin zu schlagen, läge nicht vor.
Letztendlich hat die Beschwerdeführerin ihren Anspruch verwirkt.
Abschließend stellte Swinson einen Fall von Reverse Domain Name Hijacking (RDNH), wie von dem indischen Unternehmen beantragt, fest.
So habe die Puma SE einige Falschaussagen getroffen. Unter diesen Umständen lag für Swinson ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking vor. Damit wies er die Beschwerde der Puma SE ab.

Fazit

Es ist durchaus denkbar, dass ein Unternehmen mit der Benutzung bestimmter Domains Kapital aus einer Marke schlagen möchte. Allerdings besteht in Rahmen eines UDRP-Verfahrens auch die Gefahr, dass einem von Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) Verfahren stattgegeben wird. Dies ist der Fall, wenn wie im vorliegenden Fall, dem Beschwerdegegner keine Bösgläubigkeit nachgewiesen werden kann und zudem noch Falschaussagen getroffen werden.

Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie unter: https://www.kanzlei.biz/kanzlei-blog/puma-scheitert-in-domainrechtlichem-verfahren/

If you require support or have any questions about any of the following price updates, please contact our support team at [email protected].


Preiserhöhung für .INFO Domains - 14. Januar 2022

Am 14. Januar 2022 um 17:00 Uhr UTC wird der Preis für .INFO Domainnamen erhöht. Dies gilt für die Registrierung neuer .INFO Domainnamen, sowie für Verlängerungen und Transfers. Bitte überprüfen Sie Ihren Account am 14. Januar 2022, um Ihre neuen Preise einzusehen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].


Preiserhöhung für .PRO Domains - 14. Januar 2022

Am 14. Januar 2022 um 17:00 Uhr UTC wird der Preis für .PRO Domainnamen erhöht. Dies gilt für die Registrierung neuer .PRO Domainnamen, sowie für Verlängerungen und Transfers. Bitte überprüfen Sie Ihren Account am 14. Januar 2022, um Ihre neuen Preise einzusehen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].

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