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Wir laden Sie zu unserem Live Webinar mit Voluum ein:
27. April 2022, 14:00 UTC

Die führenden Experten für digitales Marketing von Voluum erklären Ihnen, warum Anzeigen-Tracking so wichtig ist, wie Sie gängige Tracking-Probleme lösen und wie Sie Ihre Affiliate-Kampagnen in unserer schnelllebigen digitalen Welt optimieren können.

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Kampagnen von einer zentralen Plattform aus steuern und ganz einfach auf die passende Zielgruppe ausrichten können. Wir zeigen Ihnen eine Live-Demo der Voluum-Plattform und stellen Ihnen einige interessante Fallstudien vor. Zudem wartet ein exklusives Angebot auf alle Webinar-Teilnehmer!

Marie Lanyon, Head of Reseller Marketing, freut sich auf unsere Gäste von Voluum: Katrina Hier, Marketing Manager, und Radoslaw Sznajder, Technical Account Manager. Voluum ist Teil der CentralNic-Gruppe.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Webinar!

.SHOP - Mai-Promotion

Im Mai wird unsere .SHOP-Promotion noch besser! .SHOP-Domains für nur 1,50 USD den ganzen Monat lang bei HEXONET.

  • Promo-Beginn: 1. Mai 2022 (00:00 UTC)
  • Promo endet: 31. Mai 2022 (23:59 UTC)
  • Aktionspreis: 1,79* (Nettopreis 1,50) USD pro Domain und Jahr
  • Das Angebot gilt nur für 1-Jahresregistrierungen von Standarddomains
  • Der reduzierte Preis gilt nicht für Transfers und Verlängerungen
.BLOG - Promotion-Verlängerung

  • Promo-Beginn: 1. Oktober 2021 (00:00 UTC)
  • Promo endet: 30. Juni 2022 (23:59 UTC)
  • Aktionspreis: 5,06* (Nettopreis 4,25) USD pro Domain und Jahr
  • Das Angebot gilt nur für 1-Jahresregistrierungen von Standarddomains
  • Der reduzierte Preis gilt nicht für Transfers und Verlängerungen

.INFO - Promotion-Verlängerung

  • Promo-Beginn: 1. Januar 2022 (00:00 UTC)
  • Promo endet: 30. Juni 2022 (23:59 UTC)
  • Aktionspreis: 5,65* (Nettopreis 4,75) USD pro Domain und Jahr
  • Das Angebot gilt nur für 1-Jahresregistrierungen von Standarddomains
  • Der reduzierte Preis gilt nicht für Transfers und Verlängerungen


Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Anregungen mit uns in Verbindung zu setzen: [email protected].

NIXI - Erneute Aktualisierung von .IN Richtlinien
Wir haben bereits berichtet, dass NIXI, die .IN Registry, neue Beschränkungen für die Anzahl an .IN Domains, die ein einzelner Registrant registrieren darf, eingeführt hat. Diese Regelung wurde inzwischen wieder zurückgenommen und durch eine neue eKYC-Verifizierung für neue Registranten ersetzt. eKYC steht für Electronic Know Your Customer. Die eingeführte eKYC-Regelung dient zur Überprüfung der Whois-Daten und erfordert eine Aadhaar-Karte und/oder PAN-Karte, einen Reisepass, eine Wahl(benachrichtigungs)karte, einen Führerschein o.ä. Registranten außerhalb Indiens müssen einen entsprechenden Nachweis des jeweiligen Landes (Citizenship Card) vorlegen. Die Angaben können bei einer Domainverlängerung erneut überprüft werden.

Diese Unterlagen müssen vom Reseller für die Dauer der Registrierung aufbewahrt und auf Anfrage Key-Systems zur Verfügung gestellt werden. Werden diese Daten nicht erfasst, kann dies zur Löschung aller betroffenen Domainnamen oder zur Aussetzung des Rechts, .IN Domains über uns zu registrieren und/oder zu verlängern, führen.

Weitere Details zu .IN Registrierungen finden Sie in unserer Knowledge Base: https://wiki.hexonet.net/wiki/IN
DK Hostmaster - Aktualisierte Nutzungsbedingungen

DK Hostmaster hat die Nutzungsbedingungen für .DK Domainnamen zum 1. April 2022 aktualisiert und alle Registranten direkt über die Änderungen informiert. Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der Änderungen:

  • Neue Möglichkeit für DK Hostmaster, über die Aussetzung und Löschung eines .DK Domainnamens zu entscheiden. Die Regelung findet bei Online-Verstößen in Fällen Anwendung, in denen weniger einschneidende Maßnahmen anderer Akteure praktisch nicht möglich sind.
  • Klarstellung der Verpflichtung zur Bereitstellung korrekter Kontaktinformationen sowie Erläuterung, wie DK Hostmaster die Gültigkeit der Kontaktinformationen kontrolliert.

Sie finden Version 12 der allgemeinen Nutzungsbedingungen hier.

Wir möchten auch erwähnen, dass die .DK Registry derzeit Mitteilungen an Registranten bezüglich der Sperrung von Domains aufgrund ausstehender Rechnungen versendet. Lesen Sie hier mehr darüber.
.BE: Online-Verifizierung auch für niederländische Registranten

Seit dem 4. April können auch niederländische Privatpersonen, die für eine Verifizierung ausgewählt werden, ihre Domaininhaberdaten online nachweisen.

Wie wir bereits in unserem letzten Newsletter mitgeteilt haben, gilt das manuelle Verifizierungserfahren nicht mehr für belgische Privatpersonen. Diese Erleichterung wurde nun auf den nächsten Registrantenkreis ausgeweitet: Auch private niederländische Registranten müssen ab sofort keine Ausweisdokumente mehr per E-Mail senden. Stattdessen erfolgt die Verifizierung über das Identifikationssystem iDIN.

Die Registry plant, das Verifizierungsverfahren für Registranten Anfang Mai um weitere Identifikationssysteme zu ergänzen, um alle Länder abdecken zu können.
Neuer Domain-Lifecycle für .EC, ccTLD für Ecuador

Bitte beachten Sie, dass der “automatic renewal” Timeframe für .EC Domainnamen auf 1 Tag (-1) vor dem “paid until”-Datum gesetzt wurde. Die Redemption Period beträgt jetzt 30 Tage. Der neue Domain-Lifecycle ist aufgrund kurzfristiger Änderungen bei der Registry bereits live.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Domain nach Ablauf der Frist nicht mehr aktiv ist, wenn Sie sie in diesem Zeitraum nicht verlängern. Sie haben jedoch immer noch 10 Tage Zeit, die Domain zum normalen Preis zu verlängern. Bitte beachten Sie, dass Ihre Domain danach in eine 30-tägige "Redemption Period" ab dem Tag der Löschung Ihrer Domain eintritt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team: [email protected].
.HIPHOP: Neuer Registry Operator und Premium-Preise

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Dot Hip Hop, LLC, die Rechte erworben hat, als Registry Operator für .HipHop zu agieren und die .HipHop TLD am 11. Mai 2022 relaunchen wird. Am 11. Mai 2022 treten im Rahmen dieses Relaunches neue Premium-Preise in Kraft. Bitte wenden Sie sich an Ihren Account Manager oder an [email protected]et, um weitere Informationen zu erhalten.
Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild


Inhaberin erhält entführte ein-Wort-Domain zurück

Im Bereich des Domain-Managements erfreuen sich sogenannte ein-Wort-Domains immer größerer Beliebtheit. Es ist die Rede vom „single word dotcom effect“. Ein-Wort-Domains sind teurer, wenn die Domain dann auch noch einer Marke entspricht, können Beträge von mehreren Millionen USD erzielt werden.

Die Preise erklären sich dadurch, dass Verbraucher teilweise voraussetzen, dass Unternehmen, unter der ihrer Geschäftsbezeichnung oder Marke entsprechenden .com-Domain auftreten und auch demgemäß unter der entsprechenden Mail-Adresse erreichbar sind. So dienen die ein-Wort-Domains sicherlich dem Unternehmen und es lassen sich potentielle Kunden an Land ziehen. Die Investition in den Kauf einer Domain macht sich deshalb langfristig bezahlt.

Doch nicht jeder ist bereit, eine Investition in diesem Ausmaß, zu tätigen und so kommt es auch immer wieder vor, dass unrechtmäßig auf beliebte ein-Wort-Domains zugegriffen wird. So auch im Fall der Domain der Alaska Oil and Gas Association (AOGA). Im Jahr 2020 kam es dazu, dass die Domain aoga.com entführt wurde. Unbefugte Dritte verschafften sich Zugang zum Registrar-Account und transferierten die betreffende Domain auf einen anderen Provider.

Da die ursprüngliche Webseite vorerst unverändert blieb, fiel der Diebstahl zunächst nicht auf. Erst als die in Rede stehende Domain bei einem neuen Registrar landete und verkauft wurde, fiel der Diebstahl auf. AOGA startete unter Berufung auf ihre Gewohnheitsmarke „AOGA“ ein UDRP-Verfahren vor der WIPO.

Der neue Inhaber der Domain gab an, die Domain gutgläubig erworben zu haben und beantragte deshalb seinerseits ein Reverse Domain Name Hijacking. Als Entscheiderin wurde die Rechtsanwältin Marina Perraki berufen.

Die Anwältin stellte fest, dass es sich bei dem Käufer der Domain um einen Domain-Händler handelt. Die Beschwerdeführerin dagegen konnte durch die Nutzung von „AOGA“ seit 1998 nachweißen, dass sich die Domain als unterscheidungskräftiges Kennzeichen für ihre Dienstleistungen etabliert hat. Zudem gebe die Domain die Marke vollständig wieder. Weiterhin hätte der Beschwerdegegner auch kein berechtigtes Interesse an der Domain, da er sie nicht für den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen gebrauche, sondern lediglich gewinnbringend verkaufen möchte und sich so unberechtigte Vorteile aus der Marke eines Dritten verschaffen möchte.

Abschließend stellte die Anwältin fest, dass die Gutgläubigkeit des Beschwerdegegners nicht abschließend bewiesen werden konnte und entschied auf Transfer der Domain.

Fazit

Der Handel mit Domains nimmt weiter zu, besonders im Rahmen der ein-Wort-Domains lassen sich enorme Gewinne erzielen. Es ergibt sich von selbst, dass zu einer vernünftigen Domain-Strategie ein umfangreicher Schutz gegen Missbrauch für das eigene Domain-Portfolio vorteilhaft ist.


Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie unter: Inhaberin erhält entführte ein-Wort-Domain zurück

Diesen Monat gibt es keine Preisänderungen.
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