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.ASIA Domainnamen für nur 7,00 USD
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Im Mai wird
das Kulturerbe der Amerikaner asiatischer Abstammung und von den
Pazifikinseln gefeiert sowie deren Einfluss auf die Geschichte und
die Errungenschaften der Vereinigten Staaten gewürdigt (Asian
American Pacific Islander Heritage Month).
Wir bieten Ihnen bis zum 31. Dezember 2023 neue .ASIA
1-Jahresegistrierungen für nur 7,00 USD an (ohne Mehrwertsteuer).
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Sie sind an
einem volumenabhängigen Programm interessiert?
Unser Sales-Team
erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot auf Grundlage Ihrer
Anforderungen und Ihres Budgets.
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.SHOP Domainnamen für nur 3,00 USD
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SHOP ist
eine spezialisierte Domain-Endung für E-Commerce-Unternehmen,
Existenzgründungen und Online-Shops, unabhängig von ihrer Größe.
.SHOP ist eindeutig, zielorientiert und wird überall verstanden, auch
in nicht-englischsprachigen Märkten.
Zeigen Sie Ihren Kunden die Vorteile dieser TLD oder sichern Sie sich
Ihre eigene .SHOP Domain für Ihr aufstrebendes Online-Geschäft.
1-Jahresregistrierungen sind jetzt für nur 3,00 USD bis zum 31. Juli
2023 erhältlich (ohne Mehrwertsteuer).
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Sie möchten
weitere Optionen besprechen?
Wenden Sie sich noch heute an unser Sales-Team!
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AdultBlock
und AdultBlock+ Promotion
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Ab heute werden Tausende von .XXX Domains, die bisher
nicht registriert werden konnten, durch die Registry freigegeben.
Handeln Sie jetzt und verhindern Sie, dass Ihre Marken oder die Ihrer
Kunden mit nicht jugendfreien Inhalten in Verbindung gebracht werden.
Wir möchten Sie mit unserer Promotion für die Blockierungsdienste
AdultBlock und AdultBlock+ dabei unterstützen!
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AdultBlock Registrierungen
sind für nur 185 USD pro Jahr
verfügbar
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AdultBlock+ Registrierungen
sind für nur 375 USD pro Jahr verfügbar
Diese Sonderpreise sind bis zum 31. Juli 2023 (23:59 UTC) gültig.
AdultBlock und AdultBlock+ sind Blockierungsdienste für
Markeninhaber, die einen erhöhten Schutz für Marken in den
Namensräumen .ADULT, .PORN, .SEX und .XXX bieten. AdultBlock
ermöglicht das Blocken von Domainregistrierungen mit exakt
übereinstimmenden Begriffen in den vier TLDs. AdultBlock+ bietet
einen noch höheren Schutz, da alle Varianten geblockt werden können,
die dem markenrechtlich geschützten Begriff zum Verwechseln ähnlich
sind, wie
z. B. falsche Schreibweisen.
Der Weiterverkauf von Domainsperrdiensten unterstützt Ihre Kunden
beim Markenschutz und ermöglicht Ihnen die Generierung von
zusätzlichen Einnahmen. Fragen zur Promotion? Wenden Sie sich an
unser Sales-Team.
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Wir
sind vor Ort: NamesCon Global
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Treffen Sie
uns auf der NamesCon in Austin, Texas - Jetzt
registrieren!
Kommen Sie an unserem CentralNic Stand vorbei oder vereinbaren
Sie einen Termin, um Ihre Wünsche mit uns zu besprechen.
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.HELP Domains jetzt für Backorders verfügbar
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Jeden Tag
kommen tausende Domains, die nicht verlängert wurden, wieder auf den
Markt und können registriert werden. Durch Domain Backorders haben
Sie die Möglichkeit, sich einen solchen Domainnamen in dem Augenblick
zu sichern, indem er wieder verfügbar wird. HEXONET verfügt über
eines der fortschrittlichsten und besten Domain Backorder-Systeme in
der Branche.
Unsere neueste Ergänzung zum Portfolio der unterstützten TLDs ist
.HELP.
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.GAY: 2,75 USD bis 31.5. - Vielfalt und Integration
fördern & feiern!
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.ART: 3,99 USD bis 31.12. - Die kreative TLD wird 6!
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.LIVE: 5,50 USD bis 31.12. - Präsentieren Sie Ihre
Live-Momente
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.INFO: 5,50 USD bis 31.12. - Die vertrauenswürdige
Informationsquelle
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.PRO: 5,50 USD bis 31.12. - Zeigen Sie Ihr persönliches
Fachwissen!
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.BIO: 8,00 USD bis 31.12. - Kurz, relevant, großartige
Möglichkeiten
Die Sonderangebote gelten nur für neue 1-Jahresregistrierungen von
Standard-Domains. Die oben genannten Preise enthalten keine
Mehrwertsteuer.
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Ob
Reiseblogger, Reisebüro oder reiselustige Studierende und Familien -
eine .TRAVEL Domain spiegelt Ihre Leidenschaft wider!
Mit .TRAVEL können Sie Ihre Abenteuer präsentieren, Ihre Tipps
weitergeben und sich mit anderen Reisenden auf der ganzen Welt
vernetzen. Registrieren Sie Ihre .TRAVEL Domain noch heute und
beginnen Sie Ihre Reise!
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Wenn Sie
Unterstützung benötigen oder Fragen zu einem der folgenden Punkte
haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].
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Änderungen
an Premiumdomain-Listen
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.DEALER: Die Registry führt Premiumnamen ein
und stellt sie ab dem 30. Mai 2023 (00:00 UTC) zur Registrierung
bereit.
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.WEBSITE, .STORE, .SPACE, .SITE, .ONLINE,
.FUN, .HOST, .PRESS: Die Registry reduziert am 6. Juni 2023
(16:00 UTC) die Premiumpreisstufen (Tiers) für verfügbare
Premiumdomains. Die Preise für bereits registrierte Premiumdomains
sind davon nicht betroffen.
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.TECH: Die Registry verschiebt am 8. Juni
2023 (16:00 UTC) verfügbare Premiumdomains aus ihren aktuellen
Premium-Tiers in günstigere Preisstufen. Die Preise für bereits
registrierte Premiumdomains sind davon nicht betroffen.
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.BLOG: Die Registry nimmt am 25. Juni 2023 (16:00 UTC)
einige Änderungen an Premiumdomains vor. Dazu gehören die Freigabe
einer Auswahl von Namen zu Standardpreisen, die zuvor zu
Premiumpreisen angeboten wurden, sowie Anpassungen zwischen den
Preisstufen (Tiers).
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Cybersecurity-Webinar
am 23. Mai
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Unsere
Kollegen von nicmanager veranstalten morgen, 23. Mai 2023
(11:00-11:45 MESZ), ein interessantes Webinar zum Thema "NIS2
Directive: Cybersecurity duties".
Eine neue EU-Richtlinie zur Cybersicherheit setzt tausende von
Unternehmen und Behörden massiv unter Druck. Neben den bekannten
kritischen Infrastrukturen wie Energieversorgung oder Banken werden
in Zukunft auch viele andere Branchen und die öffentliche Verwaltung
in die Pflicht genommen, die IT-Sicherheit auf ein anspruchsvolles
Mindestniveau zu heben. Dabei spielt es fast keine Rolle mehr, wie
groß die Institution ist oder ob sie regional, national oder global
agiert.
Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie hilfreiches
Bonusmaterial, um die zukünftigen NIS2-Anforderungen umzusetzen und
gleichzeitig Ihr Schutzniveau deutlich zu verbessern.
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Gastbeitrag
von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild
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Gespeicherte
Inhalte im Internetarchiv archive.org stellen keine Werbung dar
In einem Rechtsstreit vor dem LG Karlsruhe entschied das Gericht, das
durch aufrufbare Inhalte im Internetarchiv (archive.org), die
unterlassungsbeschwert sind, keine Verletzung einer
Unterlassungsverpflichtung vorliegt und damit auch keine
Vertragsstrafe gefordert werden kann. Im Internetarchiv auffindbare
Inhalte stellen nämlich keine Werbung dar.
Was ist passiert?
Beide Parteien sind unter anderem im Online-Marketing für
Anwaltskanzleien tätig. Die Klägerin hatte die Beklagte
abgemahnt und sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
aufgefordert, da sie auf ihrer Webseite mit jahrelanger
Markterfahrung warb, obwohl das Unternehmen der Beklagten erst vor
kurzem erstmals ins Handelsregister eingetragen wurde.
Die Beklagte gab die Unterlassungserklärung ab und entfernte auch die
zu unterlassende Werbung von ihrer Webseite. Jedoch konnte diese
weiterhin im Webarchiv der US-amerikanischen Non-Profit-Organization
Internet Archive aufgerufen werden. Unter dieser „Wayback Machine“
werden Inhalte aus dem Internet chronologisch gespeichert. Die
Klägerin forderte daraufhin von der Beklagten die Zahlung der
Vertragsstrafe, weil sie es unterlassen habe, die Werbung aus dem
Internetarchiv entfernen zu lassen. Die Beklagte war jedoch der
Meinung, dass die aufrufbaren Inhalte im Webarchiv keine Werbung
i.S.d. UWG seien.
Entscheidung des LG Karlsruhe
Das LG Karlsruhe stimmte darin der Beklagten zu. Die
Unterlassungserklärung beschränkt sich auf geschäftliche Handlungen
i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG und daran fehle es hier. Das Unterlassen
bei archive.org eine Löschung des rechtswidrigen Inhalts zu erreichen,
stelle keine geschäftliche Handlung dar. Es fehle an der Eignung
Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen von Marktteilnehmern zu
nehmen, die den Absatz der Beklagten positiv beeinflussen würden. Das
Gericht führte dazu aus, dass es so gut wie ausgeschlossen sei, dass
durch das Webarchiv neue Kunden gewonnen werden können.
Zum einen ist das Archiv nicht durchsuchbar. Um diese bestimmte
Werbung zu finden, müsste man entweder genau Wissen auf welchem
zeitlichen Stand der Internetseite der Beklagten die Werbung noch
enthalten war, oder man stößt rein zufällig darauf. Zum anderen,
selbst wenn potentielle Kunden, im Internetarchiv auf die unzulässige
Werbung stoßen sollten, ist es unzweifelhaft, dass es sich um keine
aktuelle Selbstdarstellung des Unternehmens handelt.
Grundsätzlich bestehe in einem solchen Fall für den
Unterlassungsschuldner die Pflicht auch bei Dritten eine Löschung der
rechtwidrigen Inhalte zu bewirken. Insbesondere müsse man sich an
Suchmaschinenbetreiber wenden, da deren Cache häufig noch Beiträge
verfügbar hält, die auf der Originalseite bereits gelöscht
wurden. Jedoch habe der Unterlassungsschuldner nicht für das
selbstständige Handeln Dritter einzustehen, wenn dieses Handeln ihm
nicht wirtschaftlich zugutekommt. So war es auch im Fall zwischen den
Online-Marketing Unternehmen. Da die Auffindbarkeit der Werbung im
Webarchiv keine geschäftliche Handlung darstellte, musste die
Beklagte auch keine Löschung bewirken.
Fazit
Nach den Ausführungen des LG Karlsruhe scheiden Internet-Archive
damit als Ort für werbliche Maßnahmen in der Regel aus. Wann eine
Ausnahme davon bestehen soll, führte das Gericht allerdings nicht
aus.
Anwaltskanzlei Hild & Kollegen | IT.IP.Media.
Rechtsanwalt Hagen Hild
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
wwww.kanzlei.biz
Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie hier.
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Bevorstehende
Preiserhöhung für .AT Domains
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Am 30. Juni
2023, 22:00 UTC (1. Juli 2023, 00:00 MESZ), wird die Registry die
Registrierungs- und Verlängerungsgebühren für .AT, .CO.AT und .OR.AT
Domainnamen erhöhen.
Sie können die neuen Preise in Ihrem Account am oben genannten Datum
einsehen, oder kontaktieren Sie unser Sales-Team
für weitere Informationen.
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