Wir freuen uns, dass wir unsere Dienstleistungen kurz vor Jahresende noch weiter ausbauen konnten: Der neue Registry Lock Service unterstützt nun zwei weitere TLDs.
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Wir freuen uns, dass wir unsere Dienstleistungen kurz vor Jahresende noch weiter ausbauen konnten: Der neue Registry Lock Service unterstützt nun zwei weitere TLDs.

Außerdem wartet eine Reihe von Domain-Promotions auf Sie. So lässt sich das neue Jahr gut beginnen!

Alle Neuigkeiten des Monats finden Sie in diesem Newsletter.

Registry Lock Service unterstützt zwei weitere TLDs!

.CH and .LI wurden dem Portfolio unseres Registry Lock Services hinzugefügt. Sie können nun auch Ihre .CH und .LI Domains sperren und mit der höchstmöglichen Sicherheitsstufe versehen.

Besuchen Sie unsere Website, um die vollständige Liste an verfügbaren TLDs einzusehen oder kontaktieren Sie [email protected] um herauszufinden, wie Sie mit diesem Produkt starten können.

.CONTACT Neue TLD - Jetzt allgemein verfügbar!

Die neue .CONTACT TLD wurde erfolgreich von der Donuts Registry eingeführt. Diese neue TLD ist eine großartige Lösung für Unternehmen, die ihre Kontaktmöglichkeiten direkt in der URL anzeigen möchten, und steht jetzt der Allgemeinheit zur Registrierung zur Verfügung!

Preisinformationen finden Sie in Ihrem Account.

.TRUST Neue TLD - Aktualisierte Daten

Seit unserem letzten Newsletter wurde die Launch-Daten der .TRUST TLD aktualisiert. Den neuen Zeitplan finden Sie im Folgenden.

.TRUST ist die professionelle Domainendung, um Integrität zu demonstrieren. Bauen Sie mit der neuen .TRUST Domain Glaubwürdigkeit auf, schaffen Sie Authentizität und betonen Sie den Schutz der Privatsphäre.

.TRUST Launch-Zeitplan

Sunrise: 24. März 2021 (16:00 Uhr UTC) - 21. April 2021 (15:59 Uhr UTC)

Early Access Phase (EAP): 21. April 2021 (16:00 Uhr UTC) - 28. April 2021 (15:59 Uhr UTC)

Allgemeine Verfügbarkeit: 28. April 2021 (16:00 Uhr UTC)

Preisinformationen finden Sie in Ihrem Account.


Bleiben Sie immer informiert über die neusten TLD Daten mit dem Hexonet Launch Calendar.

.LINK - Preis-Promo - NEU

  • Promo startet: 1. Januar 2021 um 00:00 Uhr UTC
  • Promo endet: 31. März 2021 um 23:59 Uhr UTC
  • Aktionspreis in ALLEN Preisklassen: 5,71* (Netto-Preis: 4,80) USD/Domain/Jahr
  • Das Angebot gilt nur für neue 1-Jahresregistrierungen
  • Der reduzierte Preis gilt NICHT für Transfers und Verlängerungen

.ME - Preis-Promo

  • Promo startet: 1. Januar 2021 um 00:00 Uhr UTC
  • Promo endet: 30. April 2021 um 23:59 Uhr UTC
  • Aktionspreis in ALLEN Preisklassen: 5,36* (Netto-Preis: 4,50) EUR/Domain/Jahr
  • Das Angebot gilt nur für neue 1-Jahresregistrierungen
  • Der reduzierte Preis gilt NICHT für Transfers und Verlängerungen

.INFO - Preis-Promo

  • Promo startet: 1. Januar 2021 um 00:00 Uhr UTC
  • Promo endet: 30. Juni 2021 um 23:59 Uhr UTC
  • Aktionspreis in ALLEN Preisklassen: 5,65* (Netto-Preis: 4,75) USD/Domain/Jahr
  • Das Angebot gilt nur für neue 1-Jahresregistrierungen
  • Der reduzierte Preis gilt NICHT für Transfers und Verlängerungen

.PRO - Preis-Promo

  • Promo startet: 1. Januar 2021 um 00:00 Uhr UTC
  • Promo endet: 30. Juni 2021 um 23:59 Uhr UTC
  • Aktionspreis in ALLEN Preisklassen: 5,47* (Netto-Preis: 4,65) USD/Domain/Jahr
  • Das Angebot gilt nur für neue 1-Jahresregistrierungen
  • Der reduzierte Preis gilt NICHT für Transfers und Verlängerungen

.SHOP - Preis-Promo

  • Promo startet: 1. Januar 2021 um 00:00 Uhr UTC
  • Promo endet: 31. Dezember 2021 um 23:59 Uhr UTC
  • Aktionspreis in ALLEN Preisklassen: 9,40* (Netto-Preis: 7,90) USD/Domain/Jahr
  • Das Angebot gilt nur für neue 1-Jahresregistrierungen
  • Der reduzierte Preis gilt NICHT für Transfers und Verlängerungen

.XYZ - Preis-Promo

  • Promo startet: 1. Januar 2021 um 00:00 Uhr UTC
  • Promo endet: 31. Dezember 2021 um 23:59 Uhr UTC
  • Aktionspreis in ALLEN Preisklassen: 1,19* (Netto-Preis: 1,00) USD/Domain/Jahr
  • Das Angebot gilt nur für neue 1-Jahresregistrierungen
  • Der reduzierte Preis gilt NICHT für Transfers und Verlängerungen

Sehen Sie sich unsere laufenden Promos an und entdecken Sie über 190 TLDs im Angebot.
Preiserhöhung für .NU, .SE, .LI, .CH, .AC, .SH und .IO
1. Januar 2021

Am 1. Januar 2021, 00:00 Uhr MEZ erhöhen sich die Registrierungspreise für .NU, .SE, .LI, .CH, .AC, .SH und .IO Domains. Ihre neuen Preise finden Sie am 1. Januar 2021 in Ihrem Account. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected]t.

Preisänderungen für Afilias TLDs
5. Januar 2021

Zum 5. Januar 2021, 0:00 UTC werden die Registrierungspreise für das erste Jahr sowie die Preise für Verlängerungen und Transfers für die untenstehenden Afilias TLDs erhöht. Die neuen Preise finden Sie am 5. Januar 2021 in Ihrem Account. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].

.INFO
.PRO
.MOBI
.BLUE
.RED
.BLACK
.PINK
.BET
.PET

.POKER
.PROMO
.KIM
.LGBT
.BIO
.SKI
.ARCHI
.SHIKSHA
.xn--6frz82g
.LLC

Preiserhöhung für .BIBLE
5. Januar 2021

Die Registrierungspreise für das erste Jahr für alle 3-stelligen .BIBLE Domainnamen, die aktuell keine Premiumdomains sind, werden am 5. Januar 2021 erhöht. Diese Änderung gilt nur für diejenigen 3-stelligen .BIBLE Domains, deren Preis derzeit auf Standardniveau liegt. Diese Domains werden zum Standardpreis von .BIBLE Domains verlängert, der zum Zeitpunkt der Verlängerung gültig ist.

Ebenfalls mit Wirkung zum 5. Januar 2021 wird der Standardpreis für .BIBEL-Domains erhöht. Ihre neuen Preise finden Sie am 5. Januar 2021 in Ihrem Account. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].

Preiserhöhung für .ME
1. Februar 2021

Am 1. Februar 2021, 00:00 Uhr MEZ erhöht sich der Registrierungspreis für .ME Domains. Ihre neuen Preise finden Sie am 1. Februar 2021 in Ihrem Account. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected]t.

Radix aktualisiert Premiumdomain-Liste
3. Februar 2021

Radix aktualisiert am 3. Februar 2021 um 16:00 Uhr UTC die Premiumliste für alle TLDs. Domains werden der Premiumliste hinzugefügt oder zwischen den Premium-Preisstufen verschoben. Bei den betroffenen TLDs handelt es sich um .ONLINE, .SITE, .SPACE, .STORE, .TECH, .WEBSITE, .FUN, .UNO, .HOST und .PRESS.

Darüber hinaus wird Radix zwei zusätzliche Preisstufen zum bestehenden Premium-Preissystem hinzufügen. Diese Änderungen der Premiumliste und Ergänzungen von Preisstufen haben keinen Einfluss auf bestehende Premium-Registrierungen. Falls Sie weitere Fragen bezüglich des anstehenden Updates für Radix TLDs haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].

.BANK & .INSURANCE: Aktualisierte Sicherheitsanforderungen für Registranten
12. Februar 2021

fTLD überprüft regelmäßig die Sicherheitsanforderungen für Registranten, um sicherzustellen, dass sie mit den besten Praktiken für den Finanzdienstleistungssektor übereinstimmen und weiterhin gegen neue Sicherheitsbedrohungen wirksam sind. In diesem Jahr gibt es zwei Änderungen, die sich auf die Registranten auswirken:

  • Registranten, die DNSSEC für ihre .BANK/.INSURANCE-Domain(s) implementiert haben, sollten sicherstellen, dass sie starke Verschlüsselungsalgorithmen verwenden.
  • fTLD stellt klar, dass die Veröffentlichung eines DomainKeys Identified Mail (DKIM)-Eintrages zwar nicht erforderlich ist, aber die Veröffentlichung sowohl von SPF (Sender Policy Framework) als auch DKIM zusätzliche Sicherheit für E-Mail-Kanäle schafft. Registranten, die DMARC nutzen und nur DKIM, aber nicht SPF veröffentlicht haben, müssen eine SPF-Richtlinie für ihre .BANK/.INSURANCE-Domain(s) einführen.

fTLD wird Registranten, die von diesen Änderungen betroffen sind, automatisch benachrichtigen. Registranten müssen alle notwendigen Änderungen bis spätestens 12. Februar 2021 vornehmen,.

Außerdem wird der Registry-Provider ab dem 15. Februar 2021 automatische, direkte E-Mail-Benachrichtigungen aktivieren, in denen die Registranten monatlich in einem CSV-Anhang die Ergebnisse der Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen sowie einen Warnbericht (falls zutreffend) erhalten. Registranten erhalten nur dann eine Benachrichtigung, wenn es Beanstandungen zur Einhaltung und/oder Warnhinweise gibt.

Preiserhöhung für .FANS Premiumdomains
18. März 2021

Die Verlängerungs- und Transfergebühren für .FANS Premiumdomains werden geändert und zwar vom Standardpreis zur Premium-Registrierungsgebühr der Domain. Die Premiumdomain-Liste und die Registrierungsgebühren für Premiumdomains werden ebenfalls angepasst. Diese Änderungen treten am 18. März 2021 um 16:00 Uhr UTC in Kraft.

Bitte beachten Sie, dass alle vor dem 18. März 2021, 16:00 Uhr UTC registrierten Premiumdomains in eine neue Preisstufe einsortiert werden und die Verlängerung/der Transfer zum Standardpreis für diese Domains bestehen bleibt. Eine vollständige Liste aller Premiumdomains und ihrer jeweiligen Preisstufe wird im Februar 2021 veröffentlicht.

Supportzeiten an Feiertagen

Unser kanadisches Büro bleibt während unserer regulären Geschäftszeiten von 16:00 Uhr UTC und 2:00 Uhr UTC an Neujahr, Freitag,1. Januar 2021 geschlossen. Das Büro ist am Montag, 4. Januar 2021, ab 16:00 Uhr UTC wieder besetzt.

Unser deutsches Büro ist an Neujahr, Freitag, 1. Januar während unserer regulären Bürozeiten von 7:00 Uhr UTC und 15:00 Uhr UTC geschlossen. Das Büro ist am Montag, 4. Januar 2021 ab 7:00 Uhr UTC wieder besetzt.

Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild

BGH klärt auf: Wer kann für rechtswidrige Website-Inhalte haftbar gemacht werden?

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung dargestellt, inwiefern es möglich ist, neben dem das Recht verletzenden Domaininhaber, auch Dritte in Anspruch zu nehmen. Die Richter aus Karlsruhe entschieden in dritter Instanz, dass unter Umständen sogar der Domain-Registrar haftet. Bis es soweit kommt, sind allerdings hohe Hürden zu nehmen: Der Registrar haftet nur in Ausnahmefällen unter äußerst strengen und engen Voraussetzungen.

Was ist passiert?

Eine Herstellerin von Tonträgern hatte einen Domain-Registrar im Zusammenhang mit Verwertungsrechten an einem Musikalbum eines bestimmten Künstlers verklagt. Dieses Musikalbum konnte unter der über den Domain-Registrar registrierten Domain <h33t.com> im Wege des Filesharing heruntergeladen werden. Der Domaininhaber selbst hat seinen Sitz auf den Seychellen. Die Klägerin wandte sich unter dem Verweis auf die Urheberrechtsverletzung an die Beklagte und forderte diese auf, die Rechtsverletzung – wohl durch Dekonnektierung der Domain – zu beenden. Die Beklagte leitete das Schreiben an den Hostprovider weiter, damit dieser den Domaininhaber kontaktieren solle.

Die Klägerin erhob Klage vor dem LG Saarbrücken, das dieser stattgab. Die daraufhin folgende Berufung blieb erfolglos. Das Saarländische OLG stellte sich auf den Standpunkt, dass der Registrar als Störer hafte. Die Beklagte habe durch Registrierung adäquat kausal mitgewirkt, dass sowohl Domaininhaber als auch Besucher der Website Urheberrechtsverletzungen begehen können.

Das OLG Saarland ließ die Revision zu, sodass die Sache in dritter Instanz beim BGH landete.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH hat die Entscheidung des OLG aufgehoben und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück (Urteil des BGH vom 15.10.2020, Az.: I ZR 13/19).

Das Gericht bestätigte zunächst, dass den Registrar keine anlasslose allgemeine Prüf- und Überwachungspflicht trifft. Eine Haftung als sog. „Störer“ kommt jedoch nach den für Internetzugangsvermittler geltenden Grundsätze in Betracht und kann einen Anspruch auf Dekonnektierung ergeben. Bis es dazu kommt, müssen jedoch diverse Voraussetzungen kumulativ vorliegen.

Als erstes muss der Registrar auf die konkrete Rechtsverletzung hingewiesen worden sein. Die Verletzung selbst muss jedoch darüber hinaus auch klar und ohne weiteres feststellbar sein. Weitere Bedingung ist, dass unter der beanstandeten Domain zumindest weit überwiegend illegale Inhalte bereitgestellt werden müssen. Zusätzlich muss beachtet werden, dass der Rechteinhaber erfolglos gegen den Rechtsverletzer selbst oder diejenigen Beteiligten vorgegangen sein muss, die durch Erbringen von Dienstleistungen zur Rechtsverletzung beigetragen haben. Unter letztere fällt zum Beispiel der Host-Provider. Stellt sich die Konstellation allerdings von vornherein als aussichtslos dar, kann diese Voraussetzung entfallen. Die Mitteilung des Verletzten muss jedoch jedenfalls eine Aussage darüber enthalten, dass dieser Weg bereits erfolglos beschritten wurde oder zumindest warum er keine Erfolgsaussichten hat.

Im konkreten Fall war zum einen nicht klar, ob sich die Mitteilung auch auf die vorrangige Inanspruchnahme bezog, zum anderen, ob unter der beanstandeten Domain tatsächlich weit überwiegend rechtswidrige Inhalte erreichbar waren.

Fazit

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass eine Inanspruchnahme des Registrars, die überhaupt nur subsidiär möglich ist, strengen Voraussetzungen unterliegt. Die Entscheidung des BGH lässt durchklingen, dass der Registrar deutlich mehr falsch machen muss, als einem Rechtsverletzer die Konnektierung zu ermöglichen. Der Verletzte hat eine ganze Reihe an Anforderungen zu erfüllen. Einfach gesprochen, muss er dem Registrar mitteilen: Meine Rechte werden auf diese Weise über eine von Dir vermittelte Domain verletzt, ich selbst habe alles in meiner Macht stehende getan, dies zu unterbinden – jetzt bist Du dran. Der Grund für die Haftung liegt somit darin begründet, dass dem Registrar das Problem auf dem Silbertablett serviert wird und dieser trotzdem untätig bleibt.

Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie unter:

(Nur in Englisch)

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