Wir begrüßen den August mit der Ankündigung eines neuen und mit Spannung erwarteten TLD-Starts. Wir haben außerdem noch über 180 TLDs im Angebot, schauen Sie mal rein!
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Willkommen

Wir begrüßen den August mit der Ankündigung eines neuen und mit Spannung erwarteten TLD-Starts.

Wir haben außerdem noch über 180 TLDs im Angebot, schauen Sie mal rein!

.GAY neue TLD (mit neuem Startdatum)

Wir freuen uns, den neuen Starttermin für .GAY bekannt zu geben!

Eine .GAY-Domain hilft jedem, ob kleines Unternehmen, globale Organisation oder individuelle Person, seine Unterstützung und Anerkennung für die LGBTQ+ -Gemeinschaften auszudrücken. Die .GAY-Registry, Top Level Design, spendet 20% des Umsatzes jeder neu registrierten Domain zugunsten von LGBTQ+ -Organisationen.

.GAY-Startplan:

Sunrise 2: Jetzt am - 4. September 2020 14:59 UTC
EAP: 8. September 2020 15:00 UTC - 15. September 2020 14:59 UTC
Allgemeine Verfügbarkeit (GA): 16. September 2020 15:00 UTC

Bitte beachten Sie, dass Sunrise 2 anderen Markeninhabern offen steht, die in einem offiziellen nationalen oder internationalen Markenregister registriert sind. Um eine Domain während der Sunrise 2-Phase zu registrieren, senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an [email protected].

Preisdetails finden Sie in Ihrem Konto.



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Sie mit Hexonet’s Startkalender über die neuesten TLD-Daten auf dem Laufenden.

Von .BLOG zu .XYZ, schauen Sie sich unbedingt unsere derzeitigen Promo-Angebote an. Über 180 TLDs sind gerade im Angebot!*


*diesen Monat starten keine neuen Promos
.GG und .JE Verbot von Datenschutz- und Proxy
23. Juli 2020

Zur Erinnerung an unsere Kunden, die Verwendung von Datenschutz- oder Proxy-Diensten ist für .GG- und .JE-TLDs verboten. Da die Registry keine Kontaktdaten des Registranten im WHOIS veröffentlicht, werden solche Dienste als unnötig angesehen. Die Registry behält sich das Recht vor, Domains, die solche Dienste nutzen, nach dem 23. Juli 2020 zu deaktivieren oder zu löschen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Aktualisierungen aller betroffenen Domainnamen in Ihrem Hexonet-Konto vor diesem Datum vornehmen.

Einführung des neuen Domain-Form-Generators
3. August 2020

Derzeit bietet Hexonet eine “White-Label”-Website an, auf der unsere Kunden vorab ausgefüllte Formulare herunterladen können, die von bestimmten Registries benötigt werden. Diese Formulare finden Sie hier. Wir haben diesen Service aktualisiert und die Leistung durch die Verwendung eines neuen Technologie-Stacks verbessert. Der neue Domain-Form-Generator wird am 3. August 2020 gestartet.

Bitte beachten Sie, dass sich Funktionalität für sie nicht ändert, der Zugriff auf den neuen Domain-Form-Generator jedoch nur über den Hostnamen und nicht mehr über eine IP-Adresse möglich ist. Wir haben den Domain-Form-Generator auch für die Testumgebung (OT&E) verfügbar gemacht, den Sie hier finden können.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected]. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.

Gültigkeitsdauer der SSL-Zertifikate auf 1 Jahr verkürzt
15. August 2020

Im Februar 2020 gab Apple bekannt, dass sein Safari-Browser neu registrierten SSL-Zertifikaten mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ab dem 1. September 2020 nicht mehr vertrauen wird. Die wichtigsten Zertifizierungsstellen, mit denen Hexonet zusammenarbeitet, verkürzen ihre Gültigkeitsdauer für Zertifikate, um dieser Änderung Rechnung zu tragen. Um Inkompatibilität mit bestimmten Browsern zu vermeiden, implementiert Hexonet die Reduzierung der Gültigkeitsdauer früher und bietet ab dem 15. August 2020 nur einjährige SSL-Zertifikate an.

Radix-Updates für die Premium-Domain-Liste
31. August 2020

Im vergangenen Monat hat Radix die Premium-Domain-Liste für .SITE am 2. Juli 2020 aktualisiert. Radix wird am 31. August 2020 ein zweites Update seiner Premium-Domain-Liste durchführen. Zu den Änderungen gehören das Hinzufügen neuer Premium-Domains, das Entfernen vorhandener Premium-Domains oder das Verschieben von Domains auf eine anderes Level.

Am 31. August aktualisiert Radix die Premium-Liste für .ONLINE, .SITE, .SPACE, .STORE, .TECH, .WEBSITE, .FUN, .HOST und .PRESS.

Bitte kontaktieren Sie unser Verkaufsteam unter [email protected], wenn Sie sich die neue Premium-Domain-Liste ansehen möchten.

Preiserhöhung für .KOELN und .COLOGNE
1. September 2020

Die dotKoeln-Registry erhöht den Preis für .KOELN und .COLOGNE mit Wirkung zum 1. September 2020, 00:00 UTC.

Diese Preiserhöhung gilt für bestehende Domains, Neuregistrierungen, Renewals und Transfers ab dem Datum des Inkrafttretens.

    • Reseller-Preisklasse: Erhöhung von €14,28* (Nettopreis: €12,00) auf €18,45* (Nettopreis: €15,50) EUR / Domain / Jahr
    • Premium-Preisklasse: Erhöhung von €12,44* (Nettopreis: €10,45) auf €16,66* (Nettopreis: €14,00) EUR / Domain / Jahr
    • Platin-Preisklasse: Erhöhung von €11,66* (Nettopreis: €9,80) auf €15,71* (Nettopreis: €13,20) EUR / Domain / Jahr

Bitte beachten Sie, dass die Wiederherstellungsgebühr unverändert bei € 70,00 bleibt.

Kunden mit bestehenden .KOELN- und .COLOGNE-Registrierungen sollten eine Verlängerung vor dieser Erhöhung in Betracht ziehen.

Preisänderung für .BAYERN und .LAW
15. September 2020

Das MMX-Register aktualisiert die Preise für .BAYERN und .LAW mit Wirkung zum 15. September 2020.
Diese Preisänderung gilt für bestehende Domains, Neuregistrierungen, Renewals und Transfers ab dem Datum des Inkrafttretens.

.BAYERN:

Reseller-Preisklasse: Erhöhung von €39,27* (Nettopreis: €33,00) auf €40,32* (Nettopreis: €36,00) EUR / Domain / Jahr
Premium-Preisklasse: Erhöhung von €34,51* (Nettopreis: €29,00) auf €37,49* (Nettopreis: €31,50) EUR / Domain / Jahr
Platin-Preisklasse: Erhöhung von €30,35* (Nettopreis: €25,50) auf €33,32* (Nettopreis: €28,00) EUR / Domain / Jahr

.LAW:

Reseller-Preisklasse: Erhöhung von $130,90* (Nettopreis: $110,00) auf $140,42* (Nettopreis: $118,00) USD / Domain / Jahr
Premium-Preisklasse: Erhöhung von $115,43* (Nettopreis: $97,00) auf $124,95* (Nettopreis: $105,00) USD / Domain / Jahr
Platin-Preisklasse: Erhöhung von $102,94* (Nettopreis: $86,50) auf $111,86* (Nettopreis: $94,00) USD / Domain / Jahr

Kunden mit bestehenden .BAYERN und .LAW-Registrierungen sollten eine Verlängerung vor dieser Erhöhung in Betracht ziehen.


Preiserhöhung für .NZ
1. Oktober 2020
Die InternetNZ-Registry erhöht den Preis für .NZ und seine Third-Level-Domains mit Wirkung zum 1. Oktober 2020.

Diese Preiserhöhung gilt für bestehende Domains, Neuregistrierungen, Renewals und Transfers ab dem Datum des Inkrafttretens.

Reseller-Preisklasse: Erhöhung von $39,03* (Nettopreis: $32,80) auf $42,60* (Nettopreis: $35,80) NZD / Domain / Jahr
Premium-Preisklasse: Erhöhung von $33,68* (Nettopreis: $28,30) auf $37,25* (Nettopreis: $31,30) NZD / Domain / Jahr
Platin-Preisklasse: Erhöhung von $24,99* (Nettopreis: $21,00) auf $28,56* (Nettopreis: $24,00) NZD / Domain / Jahr

Bitte beachten Sie, dass die Wiederherstellungsgebühr unverändert bei $40,00 NZD bleibt.

Kunden mit bestehenden .NZ- und Third-Level-Domain-Registrierungen sollten eine Verlängerung vor dieser Erhöhung in Betracht ziehen.

Änderungen des Renewal-Preises für die .BLOG Premium Domain
7. Oktober 2020

Ab dem 7. Oktober 2020 werden alle .BLOG-Premium-Domains zum Standardpreis verlängert. Diese Preisänderung gilt für bestehende Domains, Neuregistrierungen, Renewals und Transfers ab dem Datum des Inkrafttretens.

Brexit Update für .EU
1. Januar 2021

EURid hat als Reaktion auf den Brexit einen aktualisierten Zeitplan für .EU-Domainnamen veröffentlicht. Die Registry wird sich am 1. Oktober 2020 mit in Großbritannien ansässigen EU-Registranten in Verbindung setzen und die Registranten auffordern, ihre Berechtigung aufgrund der Staatsbürgerschaft in einem verbleibenden EU-Mitgliedstaat bis zum 31. Dezember 2020 nachzuweisen. Am 1. Januar 2021 wird allen in Großbritannien ansässigen Registranten, die keine Berechtigung nachgewiesen haben, deren Domain-Name "entzogen".

Supportzeiten an Feiertagen

Unser kanadisches Büro ist am Montag, dem 3. August 2020 für den B.C. Day geschlossen. Das Büro wird am Dienstag, dem 4. August 2020, zu unseren regulären Öffnungszeiten (16:00 UTC bis 2:00 UTC) wieder erreichbar sein. Alle Kundendienstanfragen werden in dieser Zeit von unsere deutschen Büro bearbeitet.

Gastbeitrag von Rechts- und Fachanwalt Hagen Hil

Domain „schufa-anwalt.de“ verletzt Markenrechte und wird abgeschaltet

Das LG München I untersagt einem Bonner Anwalt die Nutzung der Domain schufa-anwalt.de im Rahmen seiner Internetpräsenz. Die Verwendung stelle eine Markenrechtsverletzung dar und es könnte der falsche Eindruck entstehen, es bestünden Geschäftsbeziehungen zwischen besagtem Anwalt und der Schufa. Tatsächlich ist jedoch genau das Gegenteil der Fall: Der Jurist bietet Rechtsbeistand bei fehlerhaften Einträgen bei der Auskunftei.

Was ist passiert?

Der Bonner Rechtsanwalt bot seinen Mandanten einen ganz spezifischen Service. Er geht rechtlich gegen fehlerhafte Einträge bei der Auskunftei Schufa vor. Zu diesem Zweck trat er im Netz unter der Domain schufa-anwalt.de auf.

Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, kurz Schufa, ist ein privates Unternehmen, das Finanzdaten von Einzelpersonen und Unternehmen sammelt, um Bonitätsauskünfte erteilen zu können. Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen Datensätze zu rund 68 Millionen Bürgern und 6 Millionen Unternehmen in Deutschland. Es hat damit auch ein Quasi-Monopol hinsichtlich Datenauswertung deutscher Verbraucher.

Die Schufa beschritt den gegen die Nutzung der Domain und auch gegen kritische Aussagen des Rechtsanwalts. Eine einstweilige Verfügung gegen den Domaininhaber wurde bereits im März 2020 erlassen, gegen diese allerdings auch Widerspruch eingelegt. Dieser sah sich im Recht: „Wir sehen keinen markenrechtlichen Verstoß, weil keine Verwechselbarkeit besteht und auch kein Wettbewerbsverhältnis. Wir sehen es zudem nicht nur aus juristischen Gründen kritisch, wenn die Schufa offenbar versucht, eine Marktbereinigung zu betreiben und mehreren Anwaltskanzleien auf dem Rechtsweg die Werbung untersagt, in welcher diese zum 'SCHUFA-Recht' werben. Die Schufa möchte damit offensichtlich eine breite rechtliche Kontrolle ihrer Eintragungspraxis verhindern." Infolgedessen hatte das LG München I zu entscheiden.

Die Entscheidung des LG München I

Mit Urteil vom 25.06.2020 (Az.: 17 HK O 3700/20) hat das LG München I der Klage hinsichtlich der Domain stattgeben diese damit de facto stillgelegt. Geändert wurde die Entscheidung im Vergleich zur einstweiligen Verfügung in Bezug auf die kritischen Äußerungen.

Das Münchner Gericht sah durch den Internetauftritt das Markenrecht der Schufa verletzt, insbesondere weil ein gelbes Logo mit den Wörtern „Schufa“ und „Anwalt“ verwendet wurde. Es folgte der Argumentation der Klägerin, dass bei Verbrauchern durch die konkrete Kombination der Wörter der Anschein erweckt werden könne, der Bonner Anwalt und die Kreditauskunftei gehörten zusammen. Es wurde diesem damit untersagt, auf diese Weise für sich zu werben. Dass die kritischen Aussagen (wieder) getroffen werden können, dürfte aus seiner Sicht ein Tropfen auf den heißen Stein sein.

Fazit

Die getroffene Entscheidung birgt schlussendlich keine großen Überraschungen – doch das „Warum“ ist bemerkenswert. Während der Anwalt gerade gegen die negativen Konsequenzen eines Fehlers beim Datengiganten Schufa vorgehen will, argumentiert diese erfolgreich, der Anwalt könne von Verbraucherseite irrtümlich dem eigenen Lager zugeordnet werden. Ganz deutlich wird hier, dass im Rahmen der Markenrechtsverletzung durch Domains der Inhalt der verknüpften Website dahinstehen kann – die Domain muss isoliert betrachtet werden. Ob die Entscheidung bereits rechtskräftig wurde, ist nicht bekannt, in unmittelbarem Anschluss an das Urteil wollte der Anwalt aus Bonn Rechtsmittel prüfen.


(Nur in Englisch)

Photo of friends on a beach with the sunset.


In collaboration with our friends at PIR, we discuss how .ORG websites are making an impact in today's world of uncertainty.

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Aufgrund hoher Nachfrage wieder zurück

Photo of head of CentralNic Reseller Division, Robert Birkner.


Robbie Birkner discusses Hexonet's domain search platform, and how Hexonet's domain search technology stacks up to the competition.

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Photo of Hexonet Web Developer, Sydney Young.


Sydney Young, one of Hexonet's Web Developers, shares her learnings with React.

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