WICHTIGE Ankündigung des .CN Zentralregisters Skip to main.

Offizielle Ankündigung von CNNIC

(Um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden wurde der Text nicht vollständig übersetzt)

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Informationen über die ausführlichere Überprüfung von CN Domainregistrierungen:

Um die Authentizität, Richtigkeit und Integrierbarkeit von .CN Domains zu gewährleisten, informiert das .CN Zentralregister (CNNIC) wie folgt:

  1. Domain name applicants need to submit the formal paper based application material when making the online application to the registrar. The application material includes the original application form with business seal, company business license (photocopy), and registrant ID (photocopy).
  2. Registrar should carefully review the application material. When application is deemed qualified, registrar need to submit the application material via fax or E-mail to CNNIC, and withhold the original application material.
  3. From the day of the submission of online application, if CNNIC does not receive the formal paper based application material within 5 days or the application material auditing is not qualified, the domain name to be applied will be deleted.
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Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf Sie?

Ab sofort ist jeder Reseller verpflichtet alle unten genannten Dokumente bei jeder .CN Domainregistierung zu übermitteln und vorzuhalten.

a. Erforderliche Dokumente:

  1. Der "Request to register a domain", mit dem Siegel/Stempel der Firma oder der Unterschrift eines Vertreters des Unternehmens.
  2. Eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. eine von offizieller Stelle erteilte Erlaubnis ein Gewerbe zu betreiben.
  3. Eine Kopie des Personalausweises des Registranten oder eine Kopie des Führerscheins oder einer Aufenthaltsgenehmigung.

b. Überprüfung der Dokumente und der Kontakthandles:
Beim Ausfüllen des "domain name registration application"-Formulares bitten wir Sie darauf zu achten, dass die Handles für ADMIN-, TECH-, und BILLING-Kontakt korrekte Daten enthalten und identisch mit den Daten sind, welche auch bei der Onlinebestellung angegeben wurden.

c. Sofortige Dokumentenübermittlung:
Die erforderlichen Dokumente müssen zu HEXONET an +49.6841.6984199 gefaxt werden oder per eMail an [email protected] gesendet werden. Dies sollte binnen 4 Tagen nach Registrierungsauftrag geschehen sein. Eine zu späte oder fehlerhafte Übermittlung resultiert letztendlich in einer Löschung des Registrierungsauftrages. Bei einem derartigen Fehlschlag der Registrierung, werden Ihnen die Domaingebühren automatisch zurückerstattet.

Um das Ausfüllen der Dokumente zu erleichtern, stellen wir Ihnen unseren Formulargenerator zur Verfügung. Dieser ist unter http://www.domainform.net zu erreichen. Bitte beachten Sie den folgenden Ablauf: Zuerst muss die Domain im HEXONET System bestellt werden, danach kann der Formulargenerator benutzt werden.

d. Validierung der übermittelten Dokumente:
Ca. 3 Tage veranschlagt das Zentralregister CNNIC für die gründliche Prüfung jedes einzelnen Dokumentes. Jede Domainregistrierung, welche sich noch in der Prüfung befindet, erhält den Status PENDINGCREATE (im HEXONET System). Sobald die Dokumente vollständig geprüft wurden und CNNIC die Registrierung bestätigt hat, wechselt die Domain in den Status ACTIVE.

Sofern eine Registrierung wegen Fehlern innerhalb des Dokumentes abgelehnt wurde, muss der gesamte Prozess von Anfang an erneut durchgeführt werden (inkl. Neubestellung der Domain bei HEXONET).

Aufgrund der besonderen und kurzfristigen Umstände hat CNNIC die folgenden Informationen an seine Registrare geschickt:

Alle Domainregistrierungen, welche nach dem 14. Dezember, 01:00 UTC abgeschickt wurden, erhalten den Status "in auditing" (PENDIGCREATE im HEXONET System), ganz egal ob die Dokumente bereits geprüft worden sind oder nicht.

Jeder Registrar ist dazu verpflichtet, die zu prüfenden Nachweisdokumente (Application Form, Firmensiegel / Stempel, Kopie des Gewerbescheines, des Personalausweises oder einer Aufenthaltsgenehmigung) für sämtliche Registrierungen, welche ab dem 14. Dezember abgeschickt wurden, bis zum 26. Dezember, 01:00 UTC, nachzureichen.

Sollte CNNIC die Nachweisdokumente für Domains, welche zwischen dem 14. und dem 21. Dezember übermittelt wurden, nicht bis zum 26.12.2009, 01:00 UTC erhalten und die Domains nicht die Prüfung bis zum 26.12. bestanden haben, so werden die Domains gelöscht und müssen erneut beantragt werden. Selbstverständlich werden die Gebühren für gelöschte Domains an Sie zurückerstattet.