Gastbeitrag des Rechtsanwaltes Hagen Hild Skip to main.

DENIC führt „Redemption Grace Period“ für deutsche Top-Level-Domain .de ein

Die DENIC eG ist die zentrale Registrierungsstelle für alle Internet-Domains unter der Top-Level-Domain .de. Erteilten Domaininhaber der DENIC nach bisherigem Verfahren einen Löschauftrag für eine .de-Domain, wurde diese daraufhin unwiederbringlich gelöscht. Mit Wirkung zum 03. Dezember 2013 hat die DENIC als zentrale Registrierungsstelle von .de-Domains ein neues Verfahren eingeführt, welches Domaininhaber vor ungewolltem Verlust von Domains schützen soll. Die jeweilige .de-Domain wird dann erst nach einer Karenzfrist gelöscht, so wie dies bei Registrierungsstellen anderer Top-Level-Domains bereits der Fall ist.

Neues Verfahren bei Löschung einer Domain: Einführung einer sog. „Redemption Grace Period“

Durch Einführung dieser Karenzzeit werden .de-Domains künftig nicht mehr unmittelbar unwiederbringlich gelöscht, wenn ein Löschauftrag erteilt wird. Vielmehr folgt dem Auftrag zur Löschung einer Domain nun zunächst ein Zeitraum von 30 Tagen, die sog. „Redemption Grace Period“ (kurz: „RGP“), innerhalb welcher allein der vormalige Domain-Inhaber die Löschung rückgängig machen bzw. die gelöschte Domain erneut registrieren kann.

Innerhalb der Karenzfrist kann Domain wiederhergestellt werden

Der bisherige Domaininhaber erlangt mit Beginn dieser „Redemption Grace Period“ die Möglichkeit, die Löschung der Domain rückgängig zu machen. Dies erfolgt dadurch, dass der vormalige Domaininhaber bei seinem bisherigen Registrar einen sog. RESTORE durchführen lässt, mit welchem er die Domain wiederherstellen lassen kann und wieder als Domaininhaber registriert wird.

RESTORE ist mit Kosten für den Registrar verbunden

Wie die DENIC in ihrer Pressemitteilung mitteilt, entstehen für den Provider durch diesen Restore jedoch nicht näher bezifferte Kosten. Es ist wohl zu erwarten, dass Internet-Provider diese Kosten an den jeweiligen Domaininhaber weitergeben, welcher die Löschung erst veranlasst hat.

Nach Ablauf der „Redemption Grace Period“ ist Neuregistrierung durch jedermann möglich

Andere Personen, die ebenfalls Interesse an der Domain haben, haben also keine Möglichkeit, die Domain während der Karenzzeit zu registrieren. Erst nach Ablauf der 30-tägigen Karenzzeit kann die Domain von jedermann neuregistriert werden, wenn der vormalige Domaininhaber innerhalb dieser Zeit keine Wiederherstellung der Domain bei seinem Provider eingeleitet hat.

RGP-Zeitraum ist im WHOIS-Eintrag einer Domain einsehbar

Ob sich eine bestimmte Domain in dieser „Redemption Grace Period“ befindet, ist auch für Dritte öffentlich einsehbar: bei der DENIC findet sich für den Karenz-Zeitraum eine Statusmeldung bei der Domainabfrage (WHOIS-Verzeichnis) der jeweiligen Domain. Andere Personen können sich also ausrechnen, wie lange die Karenzzeit andauert und dann entsprechend eine Neuregistrierung durchführen, sobald 30 Tage nach der Löschung vergangen sind.

Karenzzeit gilt nicht in jedem Fall

Die „Redemption Grace Period“ folgt der Löschung einer Internet-Domain jedoch nur dann, wenn der vormalige Domaininhaber nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich gegenüber der DENIC auf diese Karenzzeit verzichtet. Aber auch dann, wenn eine Domain mit einem DISPUTE Eintrag versehen ist, wird der Inhaber des DISPUTE-Eintrags unmittelbar mit Löschung der Domain Inhaber der selbigen und muss nicht erst die Karenzzeit abwarten.

Den Kommentar im Volltext finden Sie unter http://www.kanzlei.biz/nc/news-urteile/22-01-2014-denic-fuehrt-redemption-grace-period-ein.html

Rechtsanwalt Hagen Hild, Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt IT-Recht

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