Gastbeitrag des Rechtsanwaltes Hagen Hild Skip to main.

Vorbeugender Markenschutz für neue Top-Level-Domains: Eintrag im Trademark Clearinghouse

Bislang war die Registrierung von neuen Domains auf eine überschaubare Anzahl an Top-Level-Domains (TLDs) beschränkt. Ab Herbst 2013 plant die für die Verwaltung des Domain-Namen-Systems (DNS) zuständige ICANN jedoch die Einführung von über 1.400 neuen Top-Level-Domains wie z.B. .berlin, .shop oder .tech.

Mit diesem Schritt vervielfacht sich nicht nur die Anzahl der Kombinationsmöglichkeiten für Domainanmeldungen, sondern auch das Risiko für Markeninhaber, dass ihre Marken als Second-Level-Domain (SLDs) unter einer der neuen Top-Level-Domains angemeldet werden und es damit zu Markenrechtsverletzungen kommt. Um sich gegen dieses Risiko erwehren zu können, besteht für Rechteinhaber seit kurzem die Möglichkeit, die eigene Marke im sog. Trademark Clearinghouse eintragen zu lassen.

Neue Top-Level-Domains versus Markenschutz: Risiko von Markenverletzungen

Für Markeninhaber besteht mit der Einführung der neuen generischen Domains das Risiko, dass sich Personen eine mit der Marke identische Second-Level-Domain (SLDs) sichern, obwohl der  Markeninhaber selbst unter einer bestimmten neuen Top-Level-Domain gefunden werden möchte. Insbesondere besteht also die Gefahr, dass die angemeldeten SLDs mit einer Marke identisch sind oder Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Zeichen besteht.

Markenschutz durch Eintrag der Marke im Trademark Clearinghouse

Aus diesem Grund hat die ICANN die Möglichkeit für Markeninhaber eingeführt, die eigene Marke im sog. Trademark Clearinghouse (TMCH) eintragen zu lassen. Um diesen Schutz für Markeninhaber auch bzgl. jeder neuen generischen TLD gewährleisten zu können, verpflichtet die ICANN jeden der neuen TLD-Betreiber, den Trademark Clearinghouse-Service zu nutzen.

Mit dem Eintrag der Marke im TMCH hat der Markeninhaber damit die folgenden Vorteile:

(1) Bevorrechtigte Registrierung in der Sunrise-Period

In der ersten Registrierungsphase („Sunrise“-Period) für eine der neuen TLDs werden Personen, deren Marken in dieser TMCH-Datenbank bereits eingetragen sind, bevorzugt bei der Registrierung der neuen SLDs berücksichtigt. Meldet also ein Dritter und der Markeninhaber ein Zeichen in dieser Phase an, so erhält der Markeninhaber immer die Domain, auch wenn der Dritte die Anmeldung als Erster durchgeführt hat. Erst nach dieser Phase verläuft die Vergabe der Domains nach dem bekannten „first come, first served“-Prinzip.

(2) Nutzung des sog. Trademark Claim Service

Nimmt ein Dritter die Registrierung einer neuen TLD vor, welche mit einer im TMCH registrierten Marke übereinstimmt, so erhält der Anmelder einen Hinweis, dass er möglicherweise die Markenrechte einer anderen Person verletzt. Falls die Anmeldung dann durchgeführt wird, wird der im TMCH registrierte Markeninhaber über die mit seinem geschützten Zeichen identische Domainregistrierung benachrichtigt, damit dieser dagegen vorgehen kann.

Da mit der Einführung der neuen Top-Level-Domains nahezu unüberschaubar neue Domains registriert werden, stellt die Nutzung des Trademark Clearinghouse-Services der ICANN eine effektive Möglichkeit dar, die eigene Marke vorbeugend – also noch vor Eintritt einer Rechtsverletzung - zu schützen. Inhabern von Markenrechten kann daher nur angeraten werden, diesen Service der ICANN auch zu nutzen.

Den Kommentar im Volltext finden Sie unter http://www.kanzlei.biz/nc/news-urteile/artikel-vorbeugender-markenschutz.html

Rechtsanwalt Hagen Hild, Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt IT-Recht

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